Immobilien oder Anteile an Immobilien in Texas werden nach den Regeln in Sec. 5.021 der Texas Statutes übertragen: Die Übertragung eines Erbbaurechts, eines Grundbesitzes oder eines Erbbaurechts für mehr als ein Jahr an Grundstücken und Mietshäusern muss schriftlich erfolgen und vom Übertragenden oder einem schriftlich bevollmächtigten Vertreter des Übertragenden unterzeichnet und zugestellt werden. Eine Erbschaft ist eine Art von Grundbesitz, der an die Erben vererbt werden kann. Ein Erbschaftspächter kann das Anwesen sowohl zu Lebzeiten genießen als auch nach seinem Tod gemäß einer festgelegten Erbfolge weitergeben. Eine Übertragung per Urkunde kann in Texas auch für die Zukunft erfolgen, und zwar auf die gleiche Weise wie ein Testament. Die wichtigsten Dokumente bei Immobilientransaktionen in Texas sind Urkunden, Schuldscheine und eine Treuhandurkunde. Welche Art von Urkunde am besten geeignet ist, hängt von den Umständen der Transaktion und den Absichten der beteiligten Parteien ab.
Jede Person oder Gesellschaft, die in Texas rechtmäßig einen Vertrag abschließen kann, ist in der Lage, Immobilien oder Anteile an Immobilien in diesem Bundesstaat zu erwerben und an eine andere Person oder Gesellschaft zu übertragen, die die Rechtsfähigkeit besitzt, Eigentum zu erhalten. Darüber hinaus hat ein Ausländer die gleichen Rechte an Grundbesitz und persönlichem Eigentum wie ein US-Bürger (Sec. 5.005). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Eigentum an Immobilien zu erwerben. Die Art des Eigentumsrechts bestimmt, wie das Eigentum veräußert und übertragen wird.
Eine Immobilienurkunde kann in Texas eingetragen werden, wenn sie vom Erteiler unterzeichnet und anerkannt wurde, vom Erteiler in Anwesenheit von zwei oder mehr glaubwürdigen, unterzeichnenden Zeugen beeidigt wurde oder vor einem zur Entgegennahme von Anerkennungen oder Eiden befugten Beamten anerkannt oder beeidigt wurde und von diesem bestätigt wurde. Das zur Eintragung vorgelegte Dokument muss Originalunterschriften enthalten. Sind keine Originalunterschriften vorhanden, kann die Urkunde als Anlage zu einer eidesstattlichen Erklärung mit den Originalunterschriften beigefügt werden. Urkunden, mit denen ein Anteil an einer Immobilie an oder von einer Einzelperson übertragen wird, müssen einen Vertraulichkeitshinweis enthalten, wie in Texas Statutes Sec. 11.008(c) vorgeschrieben. Technisch gesehen gibt es in diesem Bundesstaat kein Standardformular für eine Urkunde; es gelten jedoch bestimmte Regeln, wenn eine Urkunde gültig sein soll. So muss beispielsweise die Übertragungsabsicht aus dem Wortlaut ersichtlich sein, die Immobilie muss ausreichend beschrieben sein und der Erteiler muss die Urkunde unterschreiben. Die Adresse des Erwerbers ist erforderlich, aber die Unterschrift des Erwerbers ist nur dann erforderlich, wenn die Urkunde bestimmte Vereinbarungen enthält, die der Käufer im Gegenzug für die Übertragung trifft.
In Texas muss eine Immobilienurkunde nicht eingetragen werden, um zwischen Erwerber und Erwerber voll wirksam zu sein. Die Gültigkeit einer nicht eingetragenen Urkunde wird in den Texas Statutes, Sec. 13.001, erläutert. Die Übertragung einer Immobilie oder eines Anteils an einer Immobilie, einer Hypothek oder eines Treuhandvertrags ist gegenüber einem Gläubiger oder einem späteren Erwerber gegen Entgelt ohne vorherige Ankündigung nichtig, es sei denn, die Urkunde wurde anerkannt, unter Eid beglaubigt oder nachgewiesen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu den Akten gelegt. Eine nicht eingetragene Urkunde ist jedoch für die Parteien der Urkunde, für die Erben der Partei und für einen späteren Erwerber, der keine Gegenleistung erbringt oder von der Urkunde Kenntnis hat, verbindlich. Dies wird als „Race-Notice-Statut“ bezeichnet und dient dem Schutz späterer Erwerber, die eine Gegenleistung erbringen. Eine Urkunde, die in dem Bezirk, in dem sich die Immobilie befindet, ordnungsgemäß eingetragen wurde, ist eine Mitteilung an alle Personen über den Inhalt der Urkunde und unterliegt der öffentlichen Einsichtnahme. Die Eintragung einer Urkunde dient auch dazu, den Vorrang des Eigentums zu begründen.
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