B1-Visum & B2-Visum

Die B1- und B2-Visa sind Mehrzweckvisa für Personen, die zu verschiedenen Zwecken in die Vereinigten Staaten einreisen, in der Regel für bis zu sechs Monate:

  • um zu reisen
  • um Freunde zu besuchen
  • um an Konferenzen teilzunehmen
  • um an bestimmten sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen (auch um Preisgelder zu gewinnen)
  • oder um an einem Rechtsstreit teilzunehmen

Schlüsselüberlegungen für B1/B2-Visa

Die wichtigsten Strategien für einen B1- oder B2-Visumantrag drehen sich darum, wie man diese Dokumente für das Konsulat erstellt.

Dabei geht es in erster Linie darum, ob der Antragsteller in sein Heimatland zurückkehren oder in den USA bleiben will.

Der Schlüssel zu Ihrem Antrag wird also darin bestehen, dass Sie nachweisen, dass es Bindungen zu Ihrem Heimatland gibt, die Folgendes umfassen können:

  • Immobilien
  • einen Job, zu dem Sie zurückkehren können
  • abhängige Familie und Freunde

B1- und B2-Visa sind in hohem Maße ermessensabhängig. Ohne ausreichende Nachweise, die zeigen, warum Sie zurückkehren werden, können sie verweigert werden.

B1-Visum

Das B-1-Visum ist für Besucher, die zu Geschäftszwecken in die USA kommen, einschließlich: Beratung mit Kunden oder Geschäftspartnern, Konferenzen oder Seminare, Tagungen, Forschung, rechtliche Verhandlungen oder Verfahren.

B-1-Visum Berechtigung

  • Muss „Non-immigrant intent“ zeigen, d. h. dass Sie beabsichtigen, die USA zu verlassen.
  • Gültig für bis zu sechs Monate und kann um weitere sechs Monate verlängert werden.
  • Die meisten B-1-Visumsanträge erfordern ein Interview in der örtlichen US-Botschaft,

Erlaubte B-1-Aktivitäten

  • Ausführen von Handelsgeschäften, die keine US-Beteiligung beinhalten. Beschäftigung
  • Aushandeln von Geschäften
  • Prozessführung oder Rechtsverhandlungen
  • Dozenten oder Redner an U.S. Campus
  • Fachkonferenzen, Seminare, Tagungen
  • Unabhängige Forschung, Durchführbarkeitsstudien, Marktforschung
  • Sportliche Leistungen gegen Preisgeld, aber ohne Gehalt
  • Persönliche Assistenten oder Hausangestellte, die mit dem Arbeitgeber reisen, der auf B, E-, F-, H-, I-, J-, L-, M-, O-, P-, R- oder TN-Visum
  • Technisches Personal zur Installation oder Wartung von Geräten
  • Ausgenommen: Besucher, die zu Arbeits- oder Studienzwecken hier sind, ausländische Presse & Medien

B-1 Familie & Angehörige

  • Angehörige (Ehepartner, Kinder) können einen B-1 Visuminhaber begleiten und werden als B-2 Visuminhaber betrachtet.
  • Unterhaltsberechtigte dürfen unter dem B-2 Status NICHT erwerbstätig sein (können aber unter einer anderen Visumart qualifiziert sein). Es gibt eine Ausnahme. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit Ihrem Anwalt über „B-1 anstelle von H-1B.“

B-2 Touristen-/Freizeitvisum

Das B-2 Visum ist für Personen gedacht, die die USA vorübergehend zum Vergnügen oder zum Besuch von Familie oder Freunden besuchen.

B-2 Visumanforderungen

  • Besuch wird vorübergehend sein
  • Wird die U.S.A. verlassen am Ende des genehmigten Aufenthalts oder einer Verlängerung
  • im Besitz eines gültigen Reisepasses
  • beibehalten eines ausländischen Wohnsitzes, den Sie nicht aufzugeben beabsichtigen
  • Fähigkeit, während des Aufenthalts in den USA finanziell für sich selbst zu sorgen.

B-2 Visum für

  • Touristen auf Vergnügungsreise in die USA
  • Besuch von Freunden und Verwandten in den USA
  • Ausländer, die in die USA kommen, um einen US-Bürger oder Green-Card-Inhaber zu heiraten (muss die USA verlassen, um endgültig einzuwandern)
  • Amateursportler, Musiker, etc.
  • Versammlungen sozialer (und nicht geschäftlicher) Organisationen
  • Ausländer, die zur medizinischen Behandlung in die USA kommen

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