- Häufig gestellte Fragen für Studenten und unabhängige Filmemacher
- Q: Welche Lizenzen muss ich erwerben, um einen Song in meinem Film zu verwenden?
- Q: Kann ich diese Songs auf meinem Soundtrack-Album verwenden?
- Q: Wie hoch sind die Lizenzgebühren?
- Q: Welche Informationen sollte ich in meinem Antrag auf Musikrechte angeben?
- Q: Welche Folgen hat es, wenn Sie den Film vorführen, ohne sich die Musikrechte zu sichern?
- Q: Wie finde ich einen Komponisten, der Originalmusik für meinen Film schreibt?
- Q: Was bezahle ich einem Filmkomponisten?
- Q: Wem gehört die Filmmusik?
Häufig gestellte Fragen für Studenten und unabhängige Filmemacher
Q: Welche Lizenzen muss ich erwerben, um einen Song in meinem Film zu verwenden?
A: Wenn Sie einen im Voraus aufgenommenen Song oder ein anderes im Voraus aufgenommenes Musikstück in Ihrem Film verwenden, müssen Sie zwei Rechte klären; das heißt, Sie müssen zwei verschiedene Lizenzen für die Verwendung der Musik erwerben.
- Synchronisationslizenz: Dies ist das Recht, ein Lied oder ein Musikstück mit Ihrem visuellen Bild zu synchronisieren. Sie muss vom Urheberrechtsinhaber der Musik, in der Regel dem Verlag, erworben werden. Sie können herausfinden, wer der Verleger ist, indem Sie ASCAP’s Clearance Express (ACE) unter www.ascap.com/ace benutzen. Titel, die nicht von ASCAP vertreten werden, finden Sie möglicherweise bei der HFA (www.harryfox.com). Sie erhalten einen Ansprechpartner in der Geschäfts- oder Lizenzierungsabteilung des Verlags.
- Master Use License: Das ist das Recht, eine bestimmte Aufnahme eines Liedes in Ihrem Film zu vervielfältigen. Sie klären dieses Recht mit dem Plattenlabel, das Eigentümer der spezifischen Aufnahme ist, die Sie verwenden möchten; sehen Sie in den Liner Notes der Aufnahme nach, um herauszufinden, welches Unternehmen dies ist. Alternativ können Sie die Kontaktdaten der Plattenfirmen auch telefonisch bei der ASCAP-Abteilung Film/TV erfragen. Sie erhalten einen Ansprechpartner in der Geschäftsabteilung der Plattenfirma.
Q: Kann ich diese Songs auf meinem Soundtrack-Album verwenden?
A: Wenn Sie diese Songs auf einem Soundtrack-Album verwenden möchten, müssen Sie zusätzliche Soundtrack-Rechte mit dem Verleger und der Plattenfirma aushandeln, so wie Sie die Synchronisations- und Master-Nutzungsrechte für Ihren Film aushandeln.
Q: Wie hoch sind die Lizenzgebühren?
A: Die Lizenzgebühren werden auf der Grundlage verschiedener Faktoren festgelegt, einschließlich der Art und Weise, wie die Musik verwendet wird, der Dauer und der Anzahl der Verwendungen der Musik und dem Ort, an dem der Film aufgeführt werden soll. In jedem Fall sind die Gebühren verhandelbar, und nicht alle Verlage und Plattenfirmen verlangen den gleichen Betrag. Studenten, die an Filmen arbeiten, die nur im Rahmen einer Bildungseinrichtung gezeigt werden, können oft niedrigere Gebühren aushandeln. Unabhängige Filmemacher, die ihre Filme auf Filmfestivals zeigen wollen, können ebenfalls oft eine reduzierte Gebühr aushandeln, die so genannte Festival Use License. Diese ermäßigten Preise basieren auf einer begrenzten Anzahl von Vorführungen des Films. Sobald der Film für einen Kinostart verkauft wurde, erhöhen sich die Gebühren aufgrund der deutlich gestiegenen Zuschauerzahlen und der potenziellen Mehreinnahmen. Es ist am besten, diese höhere Gebühr im Voraus auszuhandeln. Das Aushandeln im Voraus für mögliche künftige Aufführungen in verschiedenen Medien (Kino, Fernsehen, Kabel, Internet usw.) wird oft als Step Deal bezeichnet.
Q: Welche Informationen sollte ich in meinem Antrag auf Musikrechte angeben?
A:
- Senden Sie eine Zusammenfassung des Films und des Filmbudgets.
- Beschreiben Sie so detailliert wie möglich, wie Sie den Song verwenden wollen: Haupttitel (Vorspann) oder Endtitel (Abspann); Hauptdarstellung (Song steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Zuschauers) oder Hintergrund (Song spielt im Hintergrund einer Szene); Anzahl der Verwendungen des Songs, Dauer und Platzierung für jede Verwendung.
- Geben Sie an, wo Ihr Film gezeigt werden soll. Handelt es sich bei Ihrem Film beispielsweise um einen Studentenfilm, der ausschließlich in einem schulischen Umfeld gezeigt wird? Oder ist Ihr Film ein unabhängiger Film, der auf Festivals gezeigt wird?
- Fragen Sie, wie sich das Honorar bei möglichen zukünftigen Aufführungen in verschiedenen Medien erhöht.
- Wenn Sie planen, sich gleichzeitig die Rechte an der Tonspur zu sichern, fragen Sie, wie sich das auf Ihr Honorar auswirkt.
Q: Welche Folgen hat es, wenn Sie den Film vorführen, ohne sich die Musikrechte zu sichern?
A: Das US-Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass Sie von einem Musikverlag und/oder einer Plattenfirma verklagt werden können, wenn Sie deren Eigentum ohne deren Zustimmung nutzen. In Anbetracht der Tatsache, dass Sie im Laufe Ihrer Karriere immer mehr mit Verlagen und Plattenfirmen zusammenarbeiten werden, ist es nicht sehr professionell, die Rechte nicht im Voraus zu klären, wenn Sie Ihre Beziehungen zu ihnen beginnen. Die Klärung der Rechte und der Abschluss von Stufenverträgen helfen Ihnen auch, wenn ein Verleiher am Kauf Ihres Films interessiert ist. Wenn Ihre Rechte nicht geklärt sind, muss der Verleiher mit unbekannten Kosten für Ihren Film rechnen, und das kann einen Verleiher davon abhalten, einen unabhängigen Film zu erwerben.
Q: Wie finde ich einen Komponisten, der Originalmusik für meinen Film schreibt?
A: Musik, die speziell für einen Film komponiert wird, ist die Filmmusik, im Gegensatz zu voraufgenommener Musik, die in einen Film eingebaut wird. Sie können einen Komponisten beauftragen, diese Musik für Sie zu schreiben. ASCAP arbeitet mit Filmkomponisten und Komponistenagenten aller Erfahrungsstufen zusammen und kann Ihnen dabei helfen, einen Komponisten zu finden, der für Ihren Film und Ihr Budget geeignet ist.
Q: Was bezahle ich einem Filmkomponisten?
A: Sie werden einem Komponisten ein Vorabhonorar für das Schreiben und Aufnehmen der Musik für Ihren Film zahlen. Sie werden dieses Honorar auf der Grundlage Ihres Filmbudgets, des Umfangs der benötigten Musik und der Erfahrung des Filmkomponisten in der Branche aushandeln. Auch hier variieren die Honorare von Fall zu Fall erheblich.
Q: Wem gehört die Filmmusik?
A: Auf der Grundlage Ihrer Verhandlungen mit dem Filmkomponisten wird in Ihrem Komponistenvertrag festgelegt, wem die Filmmusik gehört (d. h. wer den Verlagsanteil an der Musik behält). Dies wird entweder die Produktionsfirma oder der Filmkomponist sein. Wenn die Produktionsfirma das entsprechende Komponistenhonorar im Voraus bezahlt, behält sie in der Regel den Verlagsanteil an der Musik, während der Komponist den Autorenanteil behält. In diesem Fall muss die Produktionsfirma über die ASCAP eine Verlagsgesellschaft gründen. Wenn Sie uns anrufen, um dies zu tun, können wir Ihnen weitere Einzelheiten mitteilen. Wenn die Produktionsfirma nicht in der Lage ist, dem Komponisten im Voraus ein angemessenes Honorar zu zahlen (was bei unabhängigen Filmen häufig vorkommt, bei großen Produktionen jedoch nie), verhandelt ein Komponist oft darüber, den Anteil des Verlegers an der Musik zu behalten. Unabhängig davon müssen Sie als Filmemacher, wenn Ihr Film eine breitere Veröffentlichung als auf Filmfestivals haben wird, in Ihrem Komponistenvertrag der Produktionsfirma bestimmte breite Rechte einräumen: Diese können weltweite Synchronisation, weltweites frei empfangbares, kostenpflichtiges, Kabel- und Abonnementfernsehen, Fernsehwerbung im Kontext und außerhalb des Kontexts sowie die Verwendung von Filmtrailern, einschließlich Promos auf anderen Filmvideos, Kinoverleih außerhalb der Vereinigten Staaten, Videokassetten- und Videodisc-Rechte und alle zukünftigen Technologierechte, ob jetzt bekannt oder nicht, umfassen.
Für ausführliche Informationen über die Grundlagen von Musik in Filmverträgen, lesen Sie: „MUSIC, MONEY, SUCCESS AND THE MOVIES“ von Jeffrey und Todd Brabec. Sie können es hier lesen.