Wichtige Ankündigung

Die Boston University hat das National Student Clearinghouse ermächtigt, Immatrikulationsnachweise und Abschlussbescheinigungen auszustellen.

Die Abschriften der Boston University stellen einen umfassenden akademischen Nachweis dar, der alle abgeschlossenen akademischen Studiengänge der BU, die verliehenen Abschlüsse und die durch Prüfungen erworbenen Credits sowie die Credits für Kurse, die von anderen Institutionen übertragen wurden, widerspiegelt. Offizielle Abschriften der Boston University können online über Parchment, dem Partner der BU, in elektronischer oder Papierform bestellt werden.

Ein Immatrikulationsnachweis ist ein offizielles Dokument, das vom Büro des Universitätsregistrators ausgestellt wird und die folgenden Informationen enthält.

  • Name
  • Studiengang
  • BU-ID-Nummer
  • Semester
  • Beginn- und Enddatum für jedes Semester
  • Kursumfang
  • voraussichtliches Abschlusssemester
  • Inskriptionsstatus für jedes Semester (Vollzeit, Halbtags, Weniger als Halbtags)

Umrechnung von Credits/Status*

12 oder mehr = Vollzeit
6 – 11.5= Halbtags
0,5 – 5,5= Weniger als Halbtags
*Sommersemester ist die Summe aus Sommer 1 und Sommer 2

Einholen eines Immatrikulationsnachweises

Studenten können einen Immatrikulationsnachweis über den Studentenlink; Registerkarte Persönlich ausdrucken. Die Immatrikulationsbescheinigungen sind auch im Büro des Universitätsregistrators erhältlich.

Die Universität Boston hat das National Student Clearinghouse ermächtigt, Immatrikulationsbescheinigungen auszustellen; für diesen Service wird eine Gebühr erhoben. National Student Clearinghouse kann kontaktiert werden unter:

Mail: National Student Clearinghouse
2300 Dulles Station Boulevard
Suite 300
Herndon, VA 20171
Web: www.studentclearinghouse.org
Fax: (703) 742-4239
Email: [email protected]

Das Büro des Universitätsregistrators gibt nur Informationen frei, die von der Universität als Verzeichnisinformationen eingestuft wurden; daher ist ein unterzeichnetes Freigabeformular nicht erforderlich. Wenn für den Immatrikulationsnachweis Informationen benötigt werden, die nicht als Verzeichnisinformationen gelten, oder wenn der Student eine Datenschutzpräferenz beantragt hat, ist ein schriftlicher Antrag zusammen mit einer vom Studenten unterzeichneten Freigabe erforderlich, bevor das Dokument bearbeitet werden kann.

Auch nach dem Abschluss bleiben Datenschutzpräferenzen in Kraft. Ein Beispiel: Wenn ein Student die Freigabe von Verzeichnisinformationen eingeschränkt hat, wird das Büro des Universitätsregistrators weder die Immatrikulation noch die erworbenen Abschlüsse an potenzielle Arbeitgeber oder andere Parteien ohne die Zustimmung des Studenten bestätigen. Die Datenschutzeinstellungen können auf der persönlichen Seite im Studentenlink aktualisiert werden. Alle anderen sollten sich an das Büro der Universitätskanzlei wenden.

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