John D. Rockefeller Jr., der Sohn des Standard Oil-Magnaten John D. Rockefeller, machte die Philanthropie zu seinem Lebenswerk. Er verstand sich als Verwalter – und nicht als Eigentümer – des riesigen Vermögens, das sein Vater gemacht hatte, und verteilte im Laufe seiner Karriere mehr als eine halbe Milliarde Dollar für das Gemeinwohl. Zu seinen Wohltaten gehörten die Restaurierung von Versailles und der Kathedrale von Reims, die Einrichtung der Nationalparks Acadia und Grand Teton, die Schenkung von Land für den Sitz der Vereinten Nationen und die Restaurierung von Colonial Williamsburg. Hier, in einem Brief vom 1. Mai 1920, legt der 46-jährige John Jr. die finanziellen Erwartungen für den 14-jährigen John D. Rockefeller III dar, der später Vorstandsvorsitzender der Rockefeller Foundation werden sollte.
Memorandum zwischen PAPA und JOHN. Bezüglich einer Zuwendung.
1. Vom 1. Mai an beträgt Johns Taschengeld einen Dollar und fünfzig Cents ($1,50) pro Woche.
2. Am Ende jeder Woche, in der John seine Bücher genau und zu Papas Zufriedenheit geführt hat, wird das Taschengeld für die folgende Woche um zehn Cents (10¢) erhöht, bis zu einer Gesamtsumme von zwei Dollar ($2,00) pro Woche, aber nicht mehr.
3. Am Ende jeder Woche, in der John seine Bücher nicht genau und zu Papas Zufriedenheit geführt hat, wird das Taschengeld für die folgende Woche um zehn Cent (10¢) gegenüber der gerade zu Ende gegangenen Woche gekürzt.
4. In jeder Woche, in der keine Einnahmen oder Ausgaben zu verzeichnen waren, wird das Taschengeld in der gleichen Höhe wie in der vorangegangenen Woche fortgesetzt.
5. In jeder Woche, in der die Buchführung zwar korrekt, aber die Aufzeichnungen und Zahlenangaben nicht zufriedenstellend sind, wird die Zulage in der gleichen Höhe wie in der vorangegangenen Woche fortgesetzt.
6. Die Entscheidung, ob eine Erhöhung oder eine Kürzung vorzunehmen ist, liegt allein bei Papa.
7. Es gilt als vereinbart, dass mindestens zwanzig Prozent (20%) des Taschengeldes für Wohltätigkeitszwecke verwendet werden.
8. Es gilt als vereinbart, dass mindestens zwanzig Prozent (20%) des Taschengeldes gespart werden.
9. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Kauf oder jede Ausgabe eindeutig und klar aufgeschrieben werden muss.
10. Es wird davon ausgegangen, dass John ohne die besondere Zustimmung von Mama, Papa oder Fräulein Waage keine Einkäufe zu Lasten von Mama oder Papa tätigen wird.
11. Wenn Johannes Einkäufe tätigen will, die nicht durch das Taschengeld gedeckt sind, wird er zuerst die Zustimmung von Mama, Papa oder Fräulein Waage einholen, die ihm genügend Geld geben, um die betreffenden Einkäufe zu bezahlen, und das Wechselgeld zusammen mit einem Vermerk, aus dem hervorgeht, welche Gegenstände zu welchem Preis gekauft wurden und welcher Betrag zurückgegeben wird, vor dem Abend des Tages, an dem die Einkäufe getätigt werden, der Person übergeben, die das Geld vorgestreckt hat.
12. Es wird davon ausgegangen, dass keine Gouvernante, kein Begleiter oder eine andere Person im Haushalt von John gebeten wird, für ihn etwas zu bezahlen, mit Ausnahme des Fahrgeldes.
13. Zu allen Ersparnissen auf diesem Konto, die John von Zeit zu Zeit auf sein Bankkonto einzahlt und die über die in Punkt 8 genannten zwanzig Prozent (20%) hinausgehen, wird Papa einen gleichwertigen Betrag zur Einzahlung hinzufügen.
14. Die oben genannte Vergütung und die Vereinbarung, nach der sie zustande kommt, bleiben in Kraft, bis sie im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
Die oben genannte Vereinbarung wurde genehmigt und abgeschlossen von
John D. Rockefeller, Jr.
John D. Rockefeller 3