Visabestimmungen für Deutschland

Visabestimmungen für Deutschland
Visumtyp Wie lange ist es gültig? Erforderliche Dokumente Antragsgebühren
Schengen Touristenvisum 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen Bankauszüge, Nachweis einer Krankenversicherung, Hotelreservierungen, Hin- und Rückflugtickets Bis zu 80 Euro
Studentenvisum Sechs Monate Bescheinigung über die Aufnahme eines Hochschulstudiums, Nachweis der finanziellen Mittel, Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, einschlägiger Abschluss (falls zutreffend) 75 Euro
Arbeitsvisum Sechs Monate Jobangebot in Deutschland, Einschlägige Qualifikationen, Nachweis finanzieller Mittel 75 Euro
Familiennachzugsvisum Variant Bescheinigung zum Nachweis der familiären Beziehung, Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, Nachweis einer Wohnung in Deutschland Bis zu 75 Euro

Schengen-Touristenvisum

Wenn Sie einen Reisepass aus einem der nicht befreiten Länder haben, müssen Sie ein Schengen-Touristenvisum beantragen, um Deutschland besuchen zu können. Reisende mit diesem Visum können Deutschland und die anderen Schengen-Länder für bis zu 90 Tage besuchen und dürfen je nach den Bedingungen des Visums aus dem Schengen-Raum ausreisen und wieder einreisen oder nicht.

Visagebühren und Antragstellung

Zunächst müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihr Schengen-Touristenvisum beim richtigen Konsulat beantragen. Wenn Sie nur nach Deutschland reisen oder die meisten Tage in Deutschland verbringen, stellen Sie Ihren Antrag beim nächstgelegenen deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Wenn Sie gleich viele Tage zwischen Deutschland und einem oder mehreren anderen Ländern verbringen werden, stellen Sie den Antrag bei dem Konsulat des Schengen-Landes, in dem Sie zuerst ankommen.

Wenn Sie zu Ihrem Termin im deutschen Konsulat erscheinen, müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Schengen-Visumantrag
  • Gültiger Reisepass
  • Zwei identische Fotos (35 Millimeter mal 45 Millimeter)
  • Reiseversicherungspolice
  • Rundreiseflugplan
  • Unterkunftsnachweis (Hotelreservierung oder notarielle Briefe von Gastgebern in Frankreich)
  • Nachweis der finanziellen Mittel (z.g.,

Die Gebühr für das Schengen-Touristenvisum beträgt 80 Euro und ist zum aktuellen Wechselkurs in der Landeswährung zu entrichten. Für bestimmte Gruppen wie europäische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, Studenten oder Lehrer, die zu Ausbildungszwecken reisen, und kleine Kinder sind jedoch Ermäßigungen und Befreiungen möglich.

Die Bearbeitungszeit für ausgefüllte Anträge liegt zwischen zwei Tagen und zwei Wochen, je nach Nationalität des Antragstellers. Sie sollten Ihr Touristenvisum mindestens drei Wochen vor Ihrer geplanten Abreise beantragen, um sicherzugehen, dass Sie es rechtzeitig erhalten.

Studentenvisum

Deutschland bietet zwei Haupttypen von Studentenvisa an, eines für Studenten, die an einer Schule angenommen wurden, und ein anderes für potenzielle Studenten, die sich in Deutschland aufhalten müssen, um sich zu bewerben. Für beide Visa müssen Sie nachweisen, dass Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse haben, wenn Ihr Studiengang auf Deutsch ist, und dass Sie über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt im Ausland zu bestreiten.

Wenn Sie bereits an einer deutschen Schule angenommen wurden, müssen Sie Ihr Zulassungsschreiben vorlegen und auch alle relevanten Abschlüsse oder Schularbeiten, die Voraussetzung für den Studiengang sind, z. B. Ihren Bachelor-Abschluss, wenn Sie einen Master-Studiengang beginnen. Sobald Sie in Deutschland sind, müssen Sie die Umwandlung Ihres Visums in eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Das Visum für Studieninteressierte erlaubt es den Inhabern, sich drei Monate lang in Deutschland aufzuhalten – verlängerbar auf bis zu sechs Monate -, während sie nach Studiengängen suchen und sich bewerben. Auch wenn Sie als Tourist ohne Visum für drei Monate nach Deutschland einreisen können, müssen Sie vor der Einreise das Studienbewerbervisum beantragen. Mit dem Visum für Studienbewerber können Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen und erhalten, vorausgesetzt, Sie werden für einen Studiengang zugelassen. Wenn Sie kein Visum für Studienbewerber haben, müssen Sie in Ihr Heimatland zurückkehren und das gesamte Visumverfahren von dort aus beginnen.

Die Gebühr für das Studentenvisum beträgt 75 Euro, zahlbar nach dem aktuellen Wechselkurs der Landeswährung.

Arbeitsvisum

Wenn Sie in Deutschland leben und Geld verdienen wollen und nicht aus einem Land kommen, das von der Visumspflicht befreit ist, müssen Sie vor Ihrem Umzug ein Arbeitsvisum beantragen. Arbeitsvisa gelten für Personen, die bereits von einem deutschen Unternehmen eingestellt wurden, für Selbstständige, Unternehmer oder hochqualifizierte Arbeitssuchende, die in Deutschland Arbeit suchen wollen.

Abhängig von der Art des Arbeitsvisums, das Sie beantragen, müssen Sie umfangreiche Unterlagen vorlegen, die Ihre Arbeit und Ihre Fähigkeiten belegen. Beispiele dafür sind ein Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe, eine Berufslizenz oder ein Abschluss, ein detaillierter Geschäftsplan und eine Mappe mit Arbeiten. Am wichtigsten ist, dass Sie nachweisen, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt in Deutschland zu bestreiten, entweder durch Ihre eigenen Ersparnisse oder durch das Gehalt Ihrer neuen Stelle.

Die Gebühr für das Arbeitsvisum beträgt 75 Euro, die Sie während des Termins zum aktuellen Wechselkurs in der Landeswährung bezahlen.

Visum zur Familienzusammenführung

Bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung können sowohl deutsche Staatsangehörige als auch Personen, die sich legal in Deutschland aufhalten, unmittelbare Familienangehörige nach Deutschland holen, um mit ihnen zu leben. Zu den berechtigten Verwandten gehören der gleich- oder andersgeschlechtliche Ehepartner, Verlobte, minderjährige Kinder und Eltern. Wenn der Antragsteller aus einem der von der Visumspflicht befreiten Länder kommt, kann er ohne Visum nach Deutschland ziehen und seine Aufenthaltserlaubnis bei der Ankunft beantragen.

Für diejenigen, die ein Visum benötigen, sind die folgenden Dokumente beim deutschen Konsulat einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Erklärung über die Richtigkeit der Angaben
  • Gültiger Reisepass des Antragstellers
  • Passkopie des unterstützenden Familienmitglieds
  • Fotos in Passgröße
  • Bescheinigung, die die Verwandtschaft bestätigt (z.g., Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung usw.)
  • Mindestens A1-Niveau der deutschen Sprache (Ausnahmen gelten)
  • Wohnsitznachweis in Deutschland
  • Einladungsschreiben des betreuenden Familienangehörigen

Die Gebührenstruktur hängt davon ab, ob der bereits in Deutschland lebende Familienangehörige deutscher Staatsbürger ist oder einen legalen Aufenthalt hat. Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern können ihren Visumantrag kostenlos einreichen, während Familienangehörige von Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Deutschland die landesübliche Visumgebühr von 75 Euro zahlen müssen, die in der Landeswährung zu entrichten ist.

Visumüberschreitung

Wenn Sie Deutschland aus einem Land besuchen, das von der Visumspflicht befreit ist – einschließlich der USA -, dürfen Sie sich nur 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Land und im umliegenden Schengen-Raum aufhalten. Um herauszufinden, ob dies auf Sie zutrifft, zücken Sie einfach einen Kalender und suchen Sie das letzte Datum, an dem Sie voraussichtlich in einem Schengen-Land sein werden. Zählen Sie dann sechs Monate rückwärts und zählen Sie jeden Tag, den Sie in dieser Zeit in einem Schengen-Land verbracht haben. Wenn die Anzahl der Tage mehr als 90 beträgt, müssen Sie früher ausreisen oder riskieren, dass Sie Ihr Visum überziehen.

Die genaue Strafe für das Überziehen Ihres Visums hängt von dem Land ab, in dem Sie erwischt werden, und von Ihrer individuellen Situation, aber Deutschland ist bekanntlich sehr streng. Mögliche Strafen sind eine Geldstrafe, Abschiebung, Inhaftierung und das Verbot, für eine bestimmte Zeit in den Schengen-Raum zurückzukehren.

Visum verlängern

Eine Verlängerung Ihres Schengen-Touristenvisums ist nicht einfach, aber unter extremen Umständen möglich. In Deutschland können Sie eine Verlängerung nur bei der Berliner Ausländerbehörde in der Lise-Meitner-Straße beantragen.

Sie benötigen Unterlagen, die Ihren Grund für einen längeren Aufenthalt belegen. Mögliche Gründe sind ein medizinischer Notfall, eine Naturkatastrophe, eine Krise in Ihrem Heimatland oder eine unvorhersehbare Beerdigung, aber die Entscheidung über die Verlängerung Ihres Visums liegt ganz im Ermessen des Beamten, der Ihnen hilft. Das Wichtigste ist, dass Sie die Verlängerung beantragen, bevor Ihr aktuelles Visum abläuft. Wenn Sie zu lange warten, haben Sie Ihr Visum bereits überzogen und können sofort abgeschoben werden.

Artikelquellen
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  1. Eur-Lex. „Verordnung (EU) 2018/1806.“ November 14, 2018.

  2. Auswärtiges Amt. „Visa für Deutschland.“ November 13, 2017.

  3. Auswärtiges Amt. „Visagebühren.“ February 2, 2020.

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