Veterans Services – GI Bill Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Wenn Sie nach dem 1. Januar 2013 entlassen werden, läuft die GI Bill nicht aus.
Frage: Wenn ich vor 2009 aus dem Militärdienst ausgeschieden bin, habe ich oder haben meine Angehörigen Anspruch auf die Post-9/11 GI Bill?
Antwort: Jeder, der nach dem 11. September 2001 mindestens 90 Tage im aktiven Dienst war, hat Anspruch auf die Post-9/11 GI Bill. Diejenigen, die seit dem 11. September 2001 weniger als 36 Monate gedient haben, erhalten eine reduzierte Leistung. Diejenigen, die vor dem 1. August 2009 in den Ruhestand getreten sind, können die Leistungen nicht auf ihre Angehörigen übertragen. Informationen zur Anspruchsberechtigung und Übertragbarkeit finden Sie unter folgendem Link:

Frage: Kann ich meine Post-9/11 GI Bill-Leistungen auf meinen Ehepartner und meine Kinder übertragen? Was ist, wenn ich in den Ruhestand gehe, bevor ich sie als Begünstigte eingetragen habe?
Antwort: Diejenigen, die die Anforderungen an die Dienstzeit erfüllen und die Übertragung der Leistungen beantragen, während sie noch im aktiven Dienst sind, können die Post-9/11 GI Bill-Leistungen auf Ehegatten und Angehörige übertragen. Die Angehörigen müssen jedoch vor der Entlassung benannt und mit mindestens 1 % der verfügbaren Leistungen belegt werden. Die Prozentsätze können jederzeit geändert werden.
Hier ist der Link für weitere Informationen: http://www.benefits.va.gov/gibill/post911_transfer.asp
Frage: Kann ich meine Post-9/11 GI Bill für Sommerkurse verwenden?
Antwort: Ja, Teilnehmer an der Post-9/11 GI Bill können diese Leistung für die Teilnahme an Sommerkursen nutzen, sofern der Kurs für GI Bill-Leistungen genehmigt wurde. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Studienberater nach weiteren Informationen.
Frage: Was ist der Unterschied zwischen der Tuition Assistance und der Post-9/11 GI Bill?
Antwort: Das Tuition Assistance (TA)-Programm wird vom Verteidigungsministerium verwaltet und hat seine eigenen Regeln und Anspruchsvoraussetzungen. Die Post-9/11 GI Bill ist ein Leistungsprogramm, das vom Ministerium für Veteranenangelegenheiten verwaltet wird. Daher können Wehrdienstleistende, die TA in Anspruch nehmen, nach ihrem Ausscheiden aus dem Militär ihre Ausbildung im Rahmen der Post-9/11 GI Bill fortsetzen
Frage: Welche Kriterien muss ich erfüllen, um mich für das Yellow Ribbon Programm zu qualifizieren?
Antwort: Sie müssen mindestens 36 Monate im aktiven Dienst gedient haben, um Anspruch auf Yellow Ribbon-Leistungen zu haben. Um eine Liste der am Yellow Ribbon Programm teilnehmenden Schulen einzusehen, klicken Sie bitte auf http://www.benefits.va.gov/gibill/yellow_ribbon.asp
Frage: Hat die Dauer des Dienstes nach 9/11 Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen?
Antwort: Ja, die Höhe der Studiengebühren und Stipendien, die im Rahmen der Post 9/11 GI Bill gezahlt werden, hängt von Ihrem Wohnsitzstaat, der Anzahl der absolvierten Einheiten und der Dauer des aktiven Dienstes nach dem 11. September 2001 ab. Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht über den prozentualen Anteil des gesamten kombinierten Leistungsanspruchs auf der Grundlage der folgenden Dienstzeiten nach dem 11. September 2001:

Frage: Gibt es eine Begrenzung der Leistungen, wenn ich nur halbtags zur Schule gehe?
Antwort: Ja, es gibt eine Begrenzung der Ausbildungsbeihilfe für Ausbildungen, die mit halber Arbeitszeit oder weniger absolviert werden, und für Mitglieder des aktiven Dienstes. Wenn Sie eine Ausbildung mit einer halben Stelle oder weniger absolvieren, haben Sie keinen Anspruch auf das monatliche Wohnstipendium. Sie haben Anspruch auf ein entsprechend reduziertes Stipendium für Bücher. Die Höhe der zu zahlenden Ausbildungsbeihilfe entspricht dem in einer früheren Frage erwähnten Prozentsatz, wobei der niedrigere der beiden folgenden Sätze gilt:

  • Festgelegte Gebühren; oder
  • Höchster Betrag der festgesetzten Gebühren, die von Studenten im Bundesstaat für ein Vollzeitstudium an einem öffentlichen College oder einer Universität im Bundesstaat regelmäßig erhoben werden.

Frage: Hat die Post 9/11 GI Bill ein Verfallsdatum?
Antwort: Ja, Ihr Anspruch auf die Leistungen der Post 9/11 GI Bill erlischt 15 Jahre nach dem Datum der letzten Entlassung oder Entlassung aus dem aktiven Dienst von mindestens 90 aufeinanderfolgenden Tagen.
Frage: Gibt es Bedingungen für meine Anspruchsberechtigung?
Antwort: Ja, um die Anspruchsberechtigung zu behalten, müssen Sie nach Erfüllung der zuvor aufgeführten Dienstanforderungen:

  • Ehrenhaft aus den Streitkräften entlassen werden; oder
  • aus den Streitkräften entlassen werden, wobei der Dienst als ehrenhaft eingestuft wird und Sie auf die Rentnerliste oder die Liste der Rentner mit vorübergehender Dienstunfähigkeit gesetzt werden oder in die Flottenreserve oder die Flottenreserve des Marinekorps versetzt werden; oder
  • aus den Streitkräften entlassen werden, wobei der Dienst als ehrenhaft eingestuft wird, um einen weiteren Dienst in einer Reservekomponente zu leisten; oder
  • aus den Streitkräften entlassen oder entlassen werden wegen:
  • Ein medizinischer Zustand, der bereits vor dem Dienst bestand (EPTS),
  • Hilfsbedürftigkeit (HDSP), oder
  • Ein Zustand, der den Dienst beeinträchtigte (CIWD); oder
  • Weiter im aktiven Dienst bleiben.

Frage: Die Montgomery GI Bill (MGIB) war auf 36 Monate Leistungen begrenzt, gibt es eine ähnliche Begrenzung für die Post 9/11 GI Bill?
Antwort: Ja, wie bei der MGIB haben Sie generell Anspruch auf 36 Monate Bildungsunterstützung. Sie können nicht gleichzeitig Leistungen aus mehr als einem VA-Bildungsprogramm erhalten. Wenn Sie Anspruch auf mehr als ein GI-Bill-Programm haben, können Sie bei Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen von zwei oder mehr GI-Bill-Programmen einen Anspruch von maximal 48 Monaten haben.

Hinweis: Personen, die im Rahmen von MGIB (Kapitel 30) anspruchsberechtigt sind und sich für Leistungen im Rahmen der Post 9/11 GI Bill entscheiden, haben nur Anspruch auf die Anzahl der Monate, die ihnen im Rahmen von MGIB (Kapitel 30) verbleiben (einschließlich aller widerrufenen Monate des übertragenen Anspruchs), und zwar bis zu einem Maximum von 36 Monaten
Frage: Wo kann ich mehr über Veteranenleistungen erfahren?
Antwort: Gehen Sie auf die Website eBenefits; https://www.ebenefits.va.gov/ebenefits/homepage. Dort erhalten Sie Informationen zu vielen Leistungen zusätzlich zu den Bildungsleistungen.
Frage: Habe ich als Veteran Anspruch auf finanzielle Unterstützung (FAFSA)?
Antwort: Ja, Sie können sich über die FAFSA-Website bewerben. Es wird empfohlen, dies zu tun, da Sie möglicherweise Anspruch auf ein Pell Grant oder Bundesstudiendarlehen haben.

  • https://fafsa.ed.gov/

Frage: Bezahlt der G.I. Bill für Parkausweise?
Antwort: Nein
Frage: Was deckt die Wisconsin G.I. Bill ab, nachdem ich alle Post-9/11 G.I. Bill-Leistungen gestrichen habe? Gilt sie sowohl für Hochschulabschlüsse als auch für Studienabschlüsse?
Antwort: Wenn Sie bei Ihrer Einberufung in Wisconsin wohnhaft waren und dies noch immer sind oder in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren waren, erhalten Sie mit dem Wisconsin G. I. Bill 128 Credits, die Sie an einer beliebigen Schule der Universität von Wisconsin nutzen können. Dies gilt sowohl für Graduierten- als auch für Grundstudienabschlüsse.
Question: Nimmt die UW-Parkside an dem Yellow Ribbon G.I. Enhancement Program teil?
Antwort: Ja

  • http://www.benefits.va.gov/gibill/yellow_ribbon.asp

Frage: Sind VA-Bildungsleistungen steuerpflichtig?
Antwort: Nein. Alle Veteranenleistungen, die nach einem vom Department of Veterans Affairs (VA) verwalteten Gesetz gezahlt werden, sollten nicht als Einkommen an den Internal Revenue Service (IRS) gemeldet werden. Sie erhalten keine W-2 von der VA.
Frage: Wo finde ich die aktuellen Zahlungssätze?
Antwort: http://www.va.gov/
Question: Wie überprüfe ich meine Immatrikulation?
Antwort: Wenn Sie die Active Duty oder Reserve GI Bill, REAP oder VRAP erhalten, verwenden Sie die Web Automated Verification of Enrollment (WAVE)
https://www.gibill.va.gov/wave/index.do
Frage: Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf die Post-9/11 GI Bill für Veteranen im aktiven Dienst habe?
Antwort: Veteranen, die nach dem 10. September 2001 mindestens 90 Tage aktiven Dienst geleistet und eine ehrenhafte Entlassung erhalten haben, sind für die Post-9/11 GI Bill qualifiziert. Um die volle Leistung zu erhalten, muss ein Veteran nach dem 10. September 2001 mindestens 3 Jahre aktiven Dienst geleistet haben. Diejenigen, die sich für die Active Duty GI Bill, die Reserve GI Bill oder REAP qualifizieren, können wählen, welche Leistung ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Frage: Wie wird mein Wohngeld gezahlt, wenn ich kein Vollzeitstudent bin?
Antwort: Im Rahmen der Post-9/11 GI Bill kann ein Veteran, der mehr als die Hälfte seines Studiums absolviert, Anspruch auf ein monatliches Wohngeld haben, das auf dem BAH-Satz (Basic Allowance for Housing) des DoD für einen E-5 mit Angehörigen basiert. Die VA bestimmt den Anspruch auf Wohngeld durch Berechnung der Verfolgungsrate. Die Verfolgungsrate wird in einem Prozentsatz ausgedrückt, der berechnet wird, indem die Anzahl der Credits, für die der Student eingeschrieben ist, durch die Anzahl der Credits geteilt wird, die als Vollzeitstudium gelten. Ein Student mit einer Verfolgungsrate von mehr als 50 % kann Anspruch auf Wohngeld haben.
Gehen Sie zur Website des Verteidigungsministeriums:

Geben Sie das Jahr (2014), die Postleitzahl der UWP (53141) und „E-5“
Klicken Sie auf „berechnen“
Frage: Wann erhalte ich eine Erhöhung oder Verringerung meines MHA aufgrund von BAH-Änderungen?
Antwort: Die monatlichen Wohngeldzahlungen (MHA), die Sie im Rahmen der Post-9/11 GI Bill erhalten, basieren auf den BAH-Sätzen (Basic Allowance for Housing) des Militärs für einen E-5 mit Familienangehörigen. Das Verteidigungsministerium passt den BAH-Satz des Militärs jedes Kalenderjahr (oder am 1. Januar) auf der Grundlage von Änderungen der Wohnungskosten im ganzen Land an. Die Sätze können entweder nach oben oder nach unten gehen.

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