Tarrant County Corrections Center – Visitation
GENERAL VISITATION HOURS
Alle Einrichtungen haben den gleichen Besuchsplan. Die Anmeldung der Besucher beginnt 30 Minuten vor dem Beginn der Besuchszeit.
Insassen, deren Nachname mit dem Buchstaben:
A bis L beginnt
- Samstags und montags von 9 bis 21 Uhr. Besucher werden nicht nach 20:30 Uhr abgefertigt.
- Freitags von 9 bis 15 Uhr. Besucher werden nach 14:30 Uhr nicht mehr bearbeitet.
M bis Z
- Sonntags und dienstags von 9 bis 21 Uhr Besucher werden nach 20:30 Uhr nicht mehr bearbeitet.
- Freitags von 15 bis 21 Uhr Besucher werden nach 20:30 Uhr nicht mehr bearbeitet.
Besuche von Anwälten / Strafverfolgungsbehörden
Mittwoch bis Donnerstag
9 Uhr bis 21 Uhr
Anwälte können bei Bedarf besuchen
- Krankenhausbesuche
Sonntag bis Samstag
17 Uhr bis 21 Uhr.
Insassen, die auf einer Intensivstation oder einer anderen Spezialstation untergebracht sind, dürfen ihre unmittelbaren Familienangehörigen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Krankenhausrichtlinien besuchen.
Beschränkungen
Jeder Insasse darf nur einen 30-minütigen Besuch pro Tag machen. Maximal zwei Erwachsene dürfen den Häftling zu einem bestimmten Zeitpunkt besuchen. Es dürfen nicht mehr als zwei Kinder im Alter von 17 Jahren oder jünger zu Besuch kommen (maximal 2 Kinder). Kinder, die 17 Jahre alt oder jünger sind, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
– Jeder Gefangene darf höchstens drei Besuche pro Woche erhalten, wobei Besuche von Anwälten, Strafverfolgungsbehörden oder Fachleuten nicht eingeschlossen sind, es sei denn, sie werden von einem Aufseher genehmigt. Die Anmeldung der Besucher muss 30 Minuten vor Beginn der Besuchszeit beginnen. Nach 20.30 Uhr werden keine Besucher mehr abgefertigt.
– Besucher, die in den letzten sechs Monaten in einer Haftanstalt von Tarrant County inhaftiert waren, erhalten keine Besuchserlaubnis.
Besuchsdauer / SONDERBESUCHE
Jede Besuchszeit für einheimische Besucher beträgt 30 Minuten pro Tag; unabhängig von der Anzahl der Personen, die ein Gefangener während eines bestimmten Besuchs empfängt.
Auswärtige Einwohner, die weiter als 150 Meilen von der Stadtgrenze von Fort Worth entfernt wohnen, dürfen einen 40-minütigen Besuch empfangen. Der Wohnsitz wird zum Zeitpunkt des Besuchs während der normalen Besuchszeiten überprüft.
VERHALTEN
Von allen Besuchern wird erwartet, dass sie die Besuchsregeln befolgen und sich ordnungsgemäß verhalten. Die Erwachsenen sind für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Besuche können jederzeit abgebrochen werden, wenn das Verhalten des Besuchers oder des Gefangenen die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung gefährdet. Die Besucher müssen im Gebäude bleiben. Ein Hinein- und Hinausgehen aus dem Gebäude ist nicht gestattet.
Kleiderordnung
Eine konservative Kleiderordnung wird für alle Besucher, die zu Besuch kommen, durchgesetzt. Bitte kleiden Sie sich so, wie es für eine große Versammlung von Männern, Frauen und kleinen Kindern angemessen ist. Das Tragen von unangemessener Kleidung (z. B. aufreizende oder freizügige Kleidung) führt dazu, dass Ihnen der Besuch verweigert wird.
Die folgenden Gegenstände sind NICHT erlaubt:
– Entblößende Shorts
– Sonnenkleider
– Neckholder-Oberteile
– Badeanzüge
– Durchsichtige Kleidungsstücke jeglicher Art
– Tief ausgeschnittene Blusen oder Kleider
– Trikots
– Elasthan oder engoder eng anliegende Hosen oder Blusen
– Miniröcke
– Rückenfreie Oberteile
– Schlafanzüge
– Hüte oder Mützen
– Ärmellose Kleidungsstücke
– Röcke, die 5 cm oder mehr über dem Knie liegen
– Kleider oder Röcke mit einem hochgeschnittenen Schlitz in der Rückenmitte, Vorderseite oder an der Seite
– Kleidung, die wie Häftlingskleidung aussieht (Anstaltskleidung) (khakifarbene oder grüne Militärkleidung)
VERBOTENE WAREN
Tabak, Feuerzeuge, Streichhölzer, Kameras, elektronische Aufnahmegeräte, Mobiltelefone, Rucksäcke, Taschen, Geldbörsen oder nicht gekennzeichnete verschreibungspflichtige Medikamente sind in den Besuchsbereichen nicht gestattet. Es dürfen keine Speisen oder Getränke in die Besuchsbereiche mitgenommen werden, es sei denn, dies ist für Kleinkinder erlaubt. Zu den verbotenen Gegenständen gehören auch Krankenhausbesuche.
ERLAUBTE GEGENSTÄNDE
Besucher, die Kleinkinder zum Besuchsbereich bringen, dürfen Folgendes mitbringen:
– eine Wickeltasche
– eine Decke, die in die Wickeltasche passen muss
– Fläschchen, die in die Wickeltasche passen müssen
– eine Babytrage – eine Sichtprüfung der Babytrage wird durchgeführt
Ausweis
Besucher, die 18 Jahre oder älter sind, müssen einen ordnungsgemäßen Ausweis mit Lichtbild vorlegen. Die folgenden Arten von Ausweisen werden akzeptiert:
– Gültiger Führerschein aus jedem Staat. Ein vorübergehender (Papier-)Führerschein kann akzeptiert werden, solange er gültig ist und die Person eine andere Art von Lichtbildausweis besitzt.
– Gültiger Personalausweis, der von einem beliebigen Staat ausgestellt wurde.
– Gültige Reisepässe sind unter den folgenden Regeln des U.S. Department of State (www.travel.state.gov/ppt_faq.html) akzeptable Ausweise:
– Wenn die Person zum Zeitpunkt der Ausstellung des Reisepasses 16 Jahre oder älter war, ist der Reisepass ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
– Wenn die Person bei der Ausstellung des Reisepasses 15 Jahre alt oder jünger war, ist der Reisepass ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig.
– Einwanderungsausweis mit Foto, ausgestellt vom United States Immigration and Naturalization Service
– Ausweise des mexikanischen Konsulats
– Mexikanische Wählerregistrierungsausweise mit einer Adresse in den Vereinigten Staaten als Wohnsitz sind keine gültigen Ausweise.
– Ausweise des Militärs, einschließlich des aktiven Dienstes, der Reserve, der Nationalgarde, des Ruhestandes oder der Angehörigen. Alle diese Ausweise werden vom US-Verteidigungsministerium (DOD) ausgestellt, mit Ausnahme des Ausweises der Nationalgarde, der vom jeweiligen Bundesstaat ausgestellt wird.
Besucher im Alter von 17 Jahren oder jünger
Besucher im Alter von 17 Jahren oder jünger müssen von einem Erwachsenen (18 Jahre oder älter) begleitet werden.
Besuchsinformationsbroschüre
Eine Besuchsinformationsbroschüre liegt in jedem Empfangsbereich zur Einsichtnahme und zur Weitergabe an die Besucher bereit. Die Broschüre enthält Informationen für Besucher, die Gefangene im Gefängnis besuchen.