Sorgerecht

Die Schritte eines Sorgerechtsverfahrens hängen von den Besonderheiten Ihres Falles ab. Um herauszufinden, wie das Verfahren für Sie abläuft, sprechen Sie bitte mit einem Anwalt in Ihrer Nähe. Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Informationen.

Schritt 1: Einreichen der Sorgerechtsklage (Petition) bei Gericht.
Um ein Sorgerechtsverfahren einzuleiten, müssen Sie eine Sorgerechtsklage bei dem Gericht einreichen, in dessen Bezirk der Elternteil oder das Kind wohnt oder in dem das Kind physisch anwesend ist.1 Es gibt weitere Formulare, die zusammen mit der Klage eingereicht werden müssen. Für die Einleitung des Sorgerechtsverfahrens ist eine Gebühr zu entrichten. Wenn Sie die Gebühr nicht aufbringen können, können Sie ein Formular mit dem Titel „Petition to Sue as an Indigent“ (Antrag auf Klage als Bedürftiger) ausfüllen und beantragen, dass das Gericht Ihnen die Gebühr für die Einreichung erlässt. Diese Formulare sind im Gericht erhältlich.

Schritt 2: Zustellung der Sorgerechtsunterlagen an den Täter.
Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht und die Gebühr für die Einleitung eines Sorgerechtsverfahrens entrichtet (oder eine Gebührenbefreiung erhalten) haben, müssen Sie dafür sorgen, dass dem Beklagten Kopien der von Ihnen eingereichten Unterlagen zugestellt werden. Die Zustellung an den Antragsgegner bedeutet, dass Sie dem Antragsgegner Kopien der von Ihnen eingereichten Unterlagen zukommen lassen. Zu diesem Zweck kann der Beklagte persönlich durch den Sheriff oder einen anderen Vollzugsbeamten, einen privaten Zustellungsbeamten oder eine Person, die keine Partei ist und mindestens 21 Jahre alt ist, zugestellt werden. Sie können die Papiere nicht selbst zustellen. Wird ein Angeklagter von einem Anwalt vertreten, so kann er der Zustellung an seinen Anwalt auch in einer so genannten Zustellungserklärung zustimmen. In diesem Fall können die Schriftstücke entweder dem Beklagten oder seinem Anwalt im Namen des Beklagten zugestellt werden. Wenn der Beklagte außerhalb des Staates lebt oder wenn Sie den Beklagten nicht finden können, sollten Sie sich mit einem Anwalt beraten, um andere Möglichkeiten zu besprechen, wie Sie dem Beklagten die Sorgerechtspapiere zustellen lassen können.

Schritt 3: Elternschulung und Mediation
Wenn Sie ein Sorgerechtsverfahren einleiten, verlangen viele Bezirke in North Carolina, dass Sie und der Beklagte an einer Elternschulung teilnehmen, bevor Sie Ihren Fall weiterverfolgen. Sie und der andere Elternteil werden die Elternkurse getrennt voneinander besuchen. Jeder Bezirk handhabt die Elternschaftskurse anders. Um herauszufinden, welche Elternkurse in Ihrem Bezirk angeboten werden, wenden Sie sich an den Gerichtsschreiber im Gericht.

Außerdem verlangen die Bezirke in North Carolina, die Mediation anbieten, dass Sie, bevor Sie einen Richter aufsuchen, versuchen, Ihren Fall durch Mediation zu lösen.2 Mediation ist eine Möglichkeit, einen Fall zu lösen, ohne vor Gericht zu gehen. In Bezirken, in denen eine Mediation vorgeschrieben ist, setzt sich jemand vom Gericht mit Ihnen und dem Beklagten zusammen und versucht, eine Vereinbarung über das Sorgerecht und das Besuchsrecht auszuarbeiten. Wenn die Mediation erfolgreich verläuft, wird die Vereinbarung über das Sorgerecht und die Mediation schriftlich niedergelegt und von einem Richter genehmigt, so dass sie zu einem Gerichtsbeschluss wird. Wenn Sie jedoch Opfer häuslicher Gewalt sind, ist eine Mediation möglicherweise nicht erforderlich. Das Gericht kann auf eine Mediation verzichten, wenn Sie nachweisen können, dass zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil häusliche Gewalt stattgefunden hat.3 Wenn Sie einen Anwalt haben, können Sie sich von diesem bei der Mediation helfen lassen. Weitere Informationen finden Sie unter Wann kann ich von der Mediation befreit werden? Was ist, wenn ich ein Opfer häuslicher Gewalt bin?

Schritt 4: Erscheinen Sie vor dem Richter.
Wenn die Mediation nicht erfolgreich ist oder wenn eine Mediation aufgrund häuslicher Gewalt nicht erforderlich ist, wird Ihr Sorgerechtsfall vor einem Richter verhandelt. Bei der Verhandlung haben sowohl Sie als auch der andere Elternteil das Recht, Beweise vorzulegen (z. B. Ihre eigene Aussage, Zeugenaussagen, relevante Dokumente wie Polizeiberichte oder medizinische Unterlagen, die häusliche Gewalt beweisen könnten, usw.). Der Richter wird die von Ihnen und dem anderen Elternteil vorgelegten Beweise prüfen und eine Entscheidung darüber treffen, wer das Sorgerecht erhalten soll, welche Art von Sorgerecht diese Person erhalten soll und welche Art von Besuchsrecht der nicht sorgeberechtigte Elternteil erhalten soll.4 Im Allgemeinen ist es am besten, wenn ein Anwalt Sie bei der Verhandlung vertritt. Auf unserer Seite NC Finding a Lawyer finden Sie Links zu kostenlosen und bezahlten Anwälten.

1 NCGS § 1-82
2 NCGS § 50-13(b)
3 NCGS § 50-13.1(c)
4 NCGS § 50-13.1(b)

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