REASONABLE ACCOMMODATION POLICY

Statement and Definition
Es ist die Politik der Amherst Housing Authority, Menschen mit Behinderungen in ihren Beschäftigungs- und Wohnpraktiken nicht zu diskriminieren. Die HUD-Bestimmungen in Abschnitt 504 schreiben vor, dass Empfänger von HUD-Mitteln „angemessene Vorkehrungen für die bekannten körperlichen oder geistigen Einschränkungen anderer qualifizierter Bewerber mit Behinderungen oder Mitarbeiter mit Behinderungen“ treffen müssen. Bewerber um eine Stelle, Angestellte, Mieter und Wohnungssuchende, die sich selbst als Menschen mit Behinderungen identifizieren, können Anspruch auf angemessene Vorkehrungen haben. Die Definition des Begriffs „Behinderung“ gemäß Abschnitt 504 umfasst „jede Person, die eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt; die nachweislich eine solche Beeinträchtigung hat; oder die als Person mit einer solchen Beeinträchtigung angesehen wird. Abschnitt 504, Titel II des ADA (Americans with Disabilities Act), der Fair Housing Act und die Mass. Housing Bill of Rights for Persons with Disabilities (Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Wohnungswesen) verlangen, dass die AHA „angemessene Änderungen ihrer Politiken, Regeln, Praktiken oder Verfahren vornimmt, wenn solche Änderungen zur Vermeidung von Diskriminierung erforderlich sind.“
Der geschäftsführende Direktor der Amherst Housing Authority wird zum 504-Koordinator der Behörde ernannt. Der 504-Koordinator ist verantwortlich für die Prüfung von Anträgen auf angemessene Vorkehrungen und Änderungen, die von AHA-Bewerbern, Mitarbeitern, Wohnungsbewerbern und Mietern gestellt werden.
Für die Zwecke dieser Richtlinie umfasst der Begriff Mieter jedes Mitglied des Mieterhaushalts, das im Mietvertrag aufgeführt ist.
Benachrichtigungsverfahren
Bewerber um eine Anstellung, Angestellte, Wohnungsbewerber und Mieter, die sich selbst als Menschen mit Behinderungen identifizieren, können Anspruch auf angemessene Vorkehrungen haben.
1. Bewerber für eine Beschäftigung Die AHA führt Vorstellungsgespräche an rollstuhlgerechten Orten durch. Die Bewerber werden über die Verfügbarkeit angemessener Vorkehrungen informiert, wenn ein Vorstellungsgespräch anberaumt wird.
2 Mitarbeiter Alle Mitarbeiter der Amherst Housing Authority erhalten eine Kopie dieser Richtlinie.
3 Bewerber Alle von der AHA verwendeten Antragsformulare für Wohnungen müssen einen Hinweis darauf enthalten, dass Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen beantragt werden können.
4. Mieter Alle AHA-Mieter wurden darüber informiert, dass Anpassungen und/oder Änderungen für Menschen mit Behinderungen beantragt werden können. Auch die Mieterhandbücher enthalten diesen Hinweis.
Vertraulichkeit
Alle Anträge auf Änderungen und/oder Anpassungen und damit verbundene Informationen werden vertraulich behandelt.
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Anträge auf angemessene Änderungen
Mieter Eine angemessene Änderung ist definiert als Änderungen an der physischen Umgebung des Mieters, um einer Person mit einer Behinderung die gleiche Gelegenheit zu geben, ihre Wohnung zu nutzen und zu genießen.
Arbeitnehmer Für die Zwecke der Beschäftigung sind Modifikationen physische Veränderungen des Arbeitsumfelds oder der Ausrüstung, die es einem qualifizierten Arbeitnehmer mit einer Behinderung ermöglichen, seine Arbeit gleichberechtigt auszuführen.
Für alle Anträge ist das beigefügte Formular für Anpassungen oder Änderungen (#1) zu verwenden. Das Formular und die dazugehörigen Anweisungen (Nr. 2) werden jedem Bewerber (für eine Beschäftigung oder eine Wohnung), Angestellten oder Mieter ausgehändigt, der darum bittet, und sind in der Hauptverwaltung erhältlich.
Anträge auf angemessene Vorkehrungen
Arbeitsbewerber, Angestellte, Wohnungsbewerber, Mieter Eine angemessene Vorkehrung ist definiert als die Änderung von Regeln, Richtlinien, Praktiken oder Verfahren, die Personen mit einer Behinderung daran hindern können, sich um eine Beschäftigung oder eine Wohnung zu bewerben oder ihre Wohnung zu genießen oder ihre Arbeit auszuführen.
Das gleiche Formular, das für Änderungen verwendet wird, wird auch für Anträge auf Unterbringung verwendet.
Überprüfung von Änderungen
Der 504-Koordinator prüft jeden Antrag und kann bei Bedarf zusätzliche Informationen anfordern. Zu den zusätzlichen Informationen können der Nachweis des Vorliegens einer Behinderung, die Notwendigkeit der beantragten Anpassung oder Änderung sowie der Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Antrag gehören.
Es kann ein Treffen zwischen dem 504-Koordinator und der Person, die die Änderung/Unterbringung beantragt, stattfinden, um zu besprechen, wie ihre besonderen Bedürfnisse am besten berücksichtigt werden können.
Der 504-Koordinator entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Formulars für die Änderung/Anpassung und der zusätzlichen Informationen, ob die Anpassung/Änderung vorgenommen wird. Der Mieter/Antragsteller/Arbeitnehmer erhält eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung, in der die gewährte Änderung/Anpassung oder der Grund, warum die Änderung/Anpassung nicht gewährt wurde, angegeben ist. Ist die Koordinatorin nicht in der Lage, innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung zu treffen, teilt sie dem Mieter/Antragsteller/Arbeitnehmer schriftlich den Grund für die Verzögerung mit.
Wird der Antrag genehmigt, versucht die AHA, die für die Bereitstellung der Änderung oder Unterkunft erforderlichen Maßnahmen innerhalb von 60 Tagen abzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die AHA den Mieter/Bewerber/Arbeitnehmer schriftlich über den Grund für die Verzögerung informieren.
Wird der Antrag auf Unterbringung oder Änderung abgelehnt, so hat der Mieter das Recht, gegen die Ablehnung gemäß dem Beschwerdeverfahren der AHA Beschwerde einzulegen. Ein Angestellter hat das Recht, gemäß dem AHA-Personalplan Beschwerde einzulegen. Ein Antragsteller kann die Entscheidung beim Beauftragten der AHA für positive Maßnahmen anfechten.
Bewertung der unzumutbaren Belastung
Die AHA muss keine Vorkehrungen oder Änderungen treffen, die „eine unzumutbare Härte darstellen“ oder „die Art der Dienstleistung, des Programms oder der Tätigkeit grundlegend verändern“ oder eine „unzumutbare finanzielle und/oder administrative Belastung“ bedeuten würden.
Jeder Antrag auf angemessene Vorkehrungen/Änderungen wird von Fall zu Fall geprüft. Der Koordinator bestimmt, ob der Antrag angemessen ist, indem er die folgenden Faktoren überprüft:

  • Art und Kosten der Anpassung oder Änderung
  • Das Ausmaß, in dem die Anpassung oder Änderung die Marktfähigkeit der Wohnung wesentlich verändern würde; und
  • Gesamtgröße der Wohnanlage, einschließlich Anzahl und Art der Einheiten
  • Größe des Budgets und der Betriebsreserven
  • Ausmaß des Verwaltungsaufwands
  • Inwieweit die Bereitstellung von Dienstleistungen, die sich grundlegend von anderen von der AHA angebotenen unterscheiden

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