RCMP verbietet erste 12-Gauge-Schrotflinte mit 20mm Bohrung Gesetz – CBSA Memorandum unterstützt Schusswaffenanwälte auf Schrotflinte Verbot

Mai 8, 2020

OSHAWA: Am 5. Mai 2020 gaben CSSA und CSAAA eine gemeinsame Pressemitteilung heraus, die zeigt, dass Justin Trudeau und Bill Blair – entweder durch grobe Ignoranz oder grobe Inkompetenz – 12-Gauge- und 10-Gauge-Schrotflinten unter der 20mm maximalen Bohrungsdurchmesserbeschränkung in SOR/2020-96 verboten haben.i

Minister Blair dementierte dies über die sozialen Medien mit den Worten,

„Sowohl 10- als auch 12-Gauge-Schrotflinten fallen unter die 20-mm-Bestimmung und unterliegen somit nicht dem Verbot. Unsere Regierung ergreift Maßnahmen, um die Kanadier zu schützen, indem sie Angriffswaffen verbietet – nicht solche, die für die Jagd verwendet werden. „ii

„Die Wahrheit zählt“, sagte Minister Blair.

Wir stimmen 100% zu.

Die Wahrheit zählt.

Heute Morgen hat die RCMP die erste 12-Kaliber-Schrotflinte bestätigt, die nach der neuen Verordnung verboten wurde.

Die tödlich böse Waffe? Eine alte Iver Johnson Schrotflinte, Kaliber 12, mit festem Choke und einer 2 3/4″ Kammer. Das ist richtig, ein altes Standard-Feldgewehr.

RCMP Technical Unit Supervisor Tim Hobbs bestätigte in einem Telefongespräch mit einem prominenten Waffenhändler, dass diese Waffe als verboten eingestuft wird.

Sehen Sie, wie diese Waffe gemessen wird – sehen Sie selbst:

Deshalb haben wir die Rechtsmeinung eines der besten kanadischen Waffenanwälte, Edward L Burlew LL.B.iii

Solomon Friedman LL.B., eingeholt, ein weiterer angesehener Anwalt, der sich mit dem Waffenrecht auskennt, stimmt mit der Meinung von Herrn Burlew überein.

„Die meisten Leute denken, dass eine Standardflinte vom Kaliber 12 eine Bohrung von 18,5 Millimetern hat“, sagte er gegenüber CBC Radio, „aber moderne Flinten haben tatsächlich eine Überbohrung – sie sind größer als 18,5 Millimeter, damit man Anbauteile, so genannte Chokes, einschrauben kann. Das ist sehr verbreitet. Die meisten modernen Schrotflinten werden so hergestellt und sind fast alle größer als 20 Millimeter. „iv

Wenn Minister Blair nicht auf die Meinung zweier Experten für kanadisches Feuerwaffenrecht hören will, wird er sich vielleicht mit den Experten in einer der Behörden, die er beaufsichtigt, einigen.

Das Memorandum D19-13-2 der Canadian Border Services Agency (CBSA), herausgegeben am 29. Mai 2019, definiert BORE als:

  • das Innere des Laufs einer Feuerwaffe, von der Kehle bis zur Mündung, durch die das Projektil fliegt.v

Nach der Definition der CBSA sind möglicherweise alle 12-Kaliber- und 10-Kaliber-Schrotflinten – nicht nur die mit abnehmbaren Chokes – jetzt verbotene Feuerwaffen, weil sie den Treibkonus, die „Kehle“ des Laufs, nicht berücksichtigen, der den in der SOR/2020-96 festgelegten maximalen Laufdurchmesser von 20 mm überschreitet.

Wird Minister Blair die Stellungnahme der CBSA unterstützen, die mit zwei der besten Rechtsexperten Kanadas im Bereich des Feuerwaffenrechts übereinstimmt?

Oder wird er sie vor den Bus werfen, weil er nicht zugeben kann, dass er einen großen Fehler gemacht hat?

Wir fordern Minister Bill Blair auf, die SOR/2020-96 sofort zurückzunehmen, bis er herausgefunden hat, was er da tut.

Es ist klar, dass er noch nicht weiß, was er tut, und alle kanadischen Jäger und Sportschützen könnten den Preis für seine Inkompetenz zahlen.

Die Lösung dieses speziellen (von vielen) Problems erfordert den Zusatz von zwei kleinen Wörtern: „

Dass es so einfach zu beheben ist, Blair sich aber weigert, die Änderung vorzunehmen, zeigt uns, dass die Formulierung absichtlich gewählt wurde. Minister Bill Blair versprach, uns am nächsten Tag anzurufen, um den OiC zu klären.

Zweieinhalb Tage später… wir warten immer noch.

Weiter geht’s.

-30-

i https://myemail.constantcontact.com/For-Immediate-Release—Trudeau-and-Blair-BAN-12-Gauge-and-10-Gauge-SHOTGUNS-.html?soid=1124731702303&aid=qVZNyF4JSg4

ii https://www.facebook.com/williamsterlingblair/posts/2636002193286684

iii https://s3.amazonaws.com/CSSA/PDF/SOR2020-96-CSSA-Legal-Opinion-re-12-gauge-shotguns.pdf

iv https://www.cbc.ca/player/play/1734575683738

v CBSA Memorandum D19-13-2 | Importieren und Exportieren von Feuerwaffen, Waffen und Geräten – Seite 2. https://www.cbsa-asfc.gc.ca/publications/dm-md/d19/d19-13-2-eng.pdf | HTML Version: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/publications/dm-md/d19/d19-13-2-eng.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.