Missouri Department of Health & Senior Services

Nachlässigkeit und Fehlverhalten

Die Begriffe Nachlässigkeit und Fehlverhalten werden häufig synonym verwendet. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen.

Fahrlässigkeit ist:

  • ein allgemeiner Begriff, der ein Verhalten bezeichnet, dem es an der gebotenen Sorgfalt mangelt;
  • Leichtsinn; und
  • eine Abweichung vom Standard der Sorgfalt, den eine vernünftige Person unter bestimmten Umständen anwenden würde.

Jede Person, auch Nicht-Mediziner, kann für Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.

Fehlverhalten ist ein spezifischerer Begriff, der den Pflegestandard und den beruflichen Status des Pflegers berücksichtigt. Um für Kunstfehler zu haften, muss die Person, die das Unrecht begeht, ein Profi sein.

Die Gerichte definieren Kunstfehler als das Versäumnis einer professionellen Person, in Übereinstimmung mit den vorherrschenden professionellen Standards zu handeln, oder als das Versäumnis, die Folgen vorherzusehen, die eine professionelle Person, die die notwendigen Fähigkeiten und die Ausbildung hat, vorhersehen sollte.

Die gleichen Arten von Handlungen können die Grundlage für Fahrlässigkeit oder Kunstfehler bilden.

  • Wenn sie von einer nicht-professionellen Person ausgeführt werden, ist das Ergebnis Fahrlässigkeit;
  • Wenn sie von einer professionellen Person ausgeführt werden, können die Handlungen die Grundlage für eine Klage wegen Kunstfehlern sein.

Um Fahrlässigkeit oder Kunstfehler zu beweisen, müssen die folgenden Elemente nachgewiesen werden:

  • Pflicht gegenüber dem Patienten;
  • Pflichtverletzung gegenüber dem Patienten;
  • Vorhersehbarkeit;
  • Verursachung;
  • Verletzung; und
  • Schäden.

Es gibt verschiedene Stufen der Verantwortung oder Haftung für Kunstfehler.

  • Eine Einzelperson ist für persönlich begangene Fahrlässigkeit verantwortlich;
  • Die Führungskraft oder der Vorgesetzte kann für die Handlungen der Krankenschwester haftbar gemacht werden, wenn keine angemessene Delegation von Aufgaben oder keine angemessene Aufsicht stattgefunden hat;
  • Ein Arbeitgeber kann für die Handlungen seiner Angestellten haftbar gemacht werden, wenn er Folgendes unterlassen hat:
    • Personal einzustellen, das über die Qualifikationen und Fähigkeiten verfügt, um die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen;
    • Gelegenheiten für die berufliche Weiterbildung des Personals wie Workshops und Seminare zu schaffen;
    • angemessene Bibliotheksdienste bereitzustellen;
    • Gelegenheiten für den Gedankenaustausch zu schaffen;
    • angemessene und ausreichende Ausrüstung und Vorräte bereitzustellen und diese instand zu halten; und
    • zu gewährleisten, dass Führungskräfte und Vorgesetzte ihre Aufgaben kompetent ausführen.

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