In Maryland gibt es keinen rechtlichen Status, der als „rechtliche Trennung“ bezeichnet wird. Paare sind entweder verheiratet oder geschieden. Es können jedoch Trennungsvereinbarungen getroffen werden, wenn Paare beschließen, in Erwartung einer Scheidung getrennt zu leben. Sie können eine so genannte Trennungsvereinbarung, eine Vereinbarung zur Regelung des Vermögens oder eine Vereinbarung zur Beilegung der Ehe abschließen. Diese Begriffe bezeichnen ein und dasselbe: einen einklagbaren, rechtsverbindlichen Vertrag zwischen den Ehegatten über Angelegenheiten wie Sorgerecht und Besuchsrecht für Kinder, Unterhalt für Kinder, Unterhalt für Ehegatten, Kranken- und Lebensversicherung, Aufteilung des Vermögens und vieles mehr.
Trennungsvereinbarungen in Maryland können mündlich oder schriftlich geschlossen werden, aber um einklagbar zu sein, sollten sie schriftlich verfasst, unterzeichnet und notariell beglaubigt sein. Wenn Sie und Ihr Ehepartner in der Lage sind, alle Fragen in einer Trennungsvereinbarung zu regeln, kann dies den Scheidungsprozess weniger strittig machen und die Gesamtkosten senken. Wenn Sie sich scheiden lassen, kann die Trennungsvereinbarung in Ihr Scheidungsurteil aufgenommen werden. Entscheiden Sie sich gegen eine Scheidung, kann Ihre Trennungsvereinbarung als Vertrag bestehen bleiben. Wenn Sie sich vor der Scheidung versöhnen, können Sie und Ihr Ehepartner die Trennungsvereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen aufheben.
Sie und Ihr Ehepartner kennen Ihre Lebensumstände und Ziele besser als jeder andere. Die Anwaltskanzlei von Shelly M. Ingram kann Ihnen dabei helfen, eine Trennungsvereinbarung auszuarbeiten, die auf die besonderen Bedürfnisse Ihrer Familie zugeschnitten ist. Wir sind erfahren in Verhandlungen, Mediation und kooperativen Verfahren. Wenn es möglich ist, eine Einigung zu erzielen, können wir Ihnen dabei helfen, eine Einigung auf die für Sie beste Art und Weise zu erreichen.
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Um mehr zu erfahren, laden wir Sie ein, unsere häufig gestellten Fragen zu Trennungsvereinbarungen in Maryland zu lesen.