Konkursgrundlagen

  • Verfahren
  • Die Entlastung im Konkurs
  • Kapitel 7. Die Liquidation nach dem Konkursgesetz
  • Kapitel 9. Konkurs der Gemeinde
  • Kapitel 11. Reorganisation nach dem Konkursgesetz
  • Kapitel 12. Konkurs von Familienlandwirten oder Familienfischern
  • Kapitel 13. Individuelle Schuldenregulierung
  • Kapitel 15. Nebensachen und andere grenzüberschreitende Fälle
  • SCRA. Servicemembers‘ Civil Relief Act
  • SIPA. Securities Investor Protection Act
  • Glossar – Begriffe, die Sie kennen müssen
  • Bankruptcy Forms

Bankruptcy Basics ist eine Veröffentlichung des Administrative Office of the U.S. Courts. Sie bietet Schuldnern, Gläubigern, Gerichtsmitarbeitern, den Medien und der allgemeinen Öffentlichkeit grundlegende Informationen zu verschiedenen Aspekten des Bundeskonkursrechts. Außerdem bietet es Personen, die einen Konkurs in Erwägung ziehen, eine grundlegende Erläuterung der verschiedenen Kapitel, nach denen ein Konkursverfahren beantragt werden kann, und beantwortet einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Konkursverfahren.

Konkursgrundlagen (pdf) Für Fälle, die vor dem 17. Oktober 2005 eingereicht wurden

Konkursgrundlagen (pdf) Für Fälle, die am oder nach dem 17. Oktober 2005 eingereicht wurden

Konkursgrundlagen ist kein Ersatz für die Beratung durch einen kompetenten Rechtsbeistand oder einen Finanzexperten und stellt auch keine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung des Konkurses dar. Das Administrative Office of the United States Courts kann keine rechtliche oder finanzielle Beratung anbieten. Eine solche Beratung kann von einem kompetenten Rechtsanwalt, Buchhalter oder Finanzberater eingeholt werden.

November 2011
Dritte Auflage

Die dargestellten Informationen sind zwar zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt, sollten jedoch nicht als rechtliche Autorität zitiert werden oder als solche gelten. Sie sollte nicht als Ersatz für den United States Bankruptcy Code (Titel 11, United States Code) und die Federal Rules of Bankruptcy Procedure (Bundeskonkursordnung) verwendet werden, die beide in örtlichen Rechtsbibliotheken eingesehen werden können, oder für die von den einzelnen Konkursgerichten erlassenen örtlichen Verfahrensregeln. Schließlich soll diese Veröffentlichung nicht den Rat eines kompetenten Rechtsbeistands ersetzen.

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