Kongress' Neuester Vorstoß zur Verlängerung des Urheberrechtsschutzes ist fehlgeleitet

Vor fast genau 20 Jahren verabschiedete der Kongress den Sonny Bono Copyright Term Extension Act, mit dem die Laufzeit bestehender Urheberrechte um 20 Jahre verlängert wurde. Das Gesetz war die elfte Verlängerung in den letzten 40 Jahren und wurde genau zum richtigen Zeitpunkt verabschiedet, um sicherzustellen, dass bestimmte berühmte Werke, darunter Mickey Mouse, nicht in die Public Domain übergehen.

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Lawrence Lessig (@lessig) ist Roy L. Furman Professor für Recht und Führung an der Harvard University und Gründer von Equal Citizens. Er war federführender Anwalt im Fall Eldred v. Ashcroft (2002).

Unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes reichte Eric Eldred, ein digitaler Verleger gemeinfreier Werke, eine Klage gegen das Gesetz ein. Die Verfassung gibt dem Kongress die Befugnis, Urheberrechte „für begrenzte Zeit“ zu sichern, und zwar zum ausdrücklichen Zweck der „Förderung des Fortschritts“. Die Verlängerung des Urheberrechts für ein bestehendes Werk, so argumentierte Eldred, könne nichts fördern – das Werk existiere bereits. Und wiederholte Verlängerungen bestehender Fristen können nicht das sein, was die Verfasser mit „begrenzter Zeit“ meinten.

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Der Oberste Gerichtshof stimmte zu, die Anfechtung anzuhören. Ich war der federführende Anwalt des Klägers. Zusätzlich zu unserem Schriftsatz reichten eine Reihe von Urhebern, die sich auf die Public Domain stützen, sowie Bibliothekare, Archivare und Wirtschaftswissenschaftler Schriftsätze zur Unterstützung von Eldred ein; der Nobelpreisträger Milton Friedman erklärte sich nur dann bereit, den Schriftsatz der Wirtschaftswissenschaftler zu unterzeichnen, wenn er die Worte „no brainer“ enthielt.

Doch das Gericht wies unsere Anfechtung des Gesetzes zurück. Richterin Ruth Bader Ginsburg war nicht überzeugt, dass der Kongress süchtig nach Amtszeitverlängerungen ist. Die jüngste Verlängerung, so das Gericht, habe lediglich eine internationale Harmonisierung der Begriffe bewirkt. Nach der Verlängerung von 1998 gab es nach Ansicht des Gerichts keinen Grund zu der Annahme, dass der Kongress weitere Verlängerungen vornehmen müsste. Denn bei einer Schutzdauer von 95 Jahren für vor 1976 geschaffene Werke und einer Lebenszeit des Urhebers plus 70 Jahre für Werke, die 1976 entstanden sind, wie viel mehr Zeit könnte da noch nötig sein?

Zwanzig Jahre später hat der Kampf um die Verlängerung der Schutzdauer von neuem begonnen. Versteckt in einem ansonsten harmlosen Gesetz, das vom Repräsentantenhaus verabschiedet wurde und nun vom Senat geprüft wird, soll mit diesem neuen Gesetzentwurf ein neues digitales Aufführungsrecht – im Grunde das Recht, Kopien von Aufnahmen auf jeder beliebigen digitalen Plattform zu kontrollieren (schon mal was vom Internet gehört?) – für Musikaufnahmen geschaffen werden, die vor 1972 entstanden sind. Diese Aufnahmen würden nun ein neues Recht erhalten, das bis 2067 geschützt ist, was für einige eine Gesamtschutzdauer von 144 Jahren bedeutet. Die Begünstigten dieses Monopols müssen nichts tun, um in den Genuss dieses Geschenks zu kommen. Sie müssen das Werk nicht zur Verfügung stellen. Auch müssen sie ihre Ansprüche nicht im Voraus anmelden.

Dass dieses Gesetz nichts mit dem verfassungsmäßigen Zweck der „Förderung des Fortschritts“ zu tun hat, geht schon aus seinem Titel hervor. Der „Compensating Legacy Artists for their Songs, Service, and Important Contributions to Society Act“ (oder CLASSICS) ist ein so unverhohlenes Geschenk ohne jede öffentliche Gegenleistung, wie es nur denkbar ist. Und es ist nicht nur ein Geschenk in Form von Geld, sondern auch ein Geschenk in Form einer monopolistischen Regulierung von Sprache. Archive mit Musikaufnahmen aus den 1930er oder 1940er Jahren müssten nun eine Genehmigung einholen, bevor sie ihre Musikinhalte streamen können, selbst wenn das zugrunde liegende Werk gemeinfrei ist.

Es gibt jedoch nirgendwo ein Register dieser Eigentümer. Und während große digitale Anbieter wie Apple Music und Spotify es sich wahrscheinlich leisten könnten, die Last zu tragen, könnte keine öffentliche oder gemeinnützige Website auch nur ansatzweise die Kosten tragen, um sicherzustellen, dass sie keine Straftat begehen. Das Gesetz harmonisiert das amerikanische Recht nicht mit dem internationalen Recht. Vielmehr schafft es noch mehr Disharmonie. Keine andere Rechtsordnung schafft irgendwo ein ähnliches Recht. Das Gesetz ist einfach ein Geschenk, das mit einer weiteren Schwächung der Möglichkeiten von Archivaren, unsere Kultur zugänglich zu halten, bezahlt wird. Aus diesem Grund haben mehr als 40 Professoren für geistiges Eigentum aller politischen Richtungen diese Woche einen Brief unterzeichnet, in dem sie den Kongress auffordern, das CLASSICS-Gesetz abzulehnen.

Wenn ein kreatives Werk ein Jahrhundert alt ist, sollte der Kongress es in die Public Domain überführen. Aber wenn der Kongress so erpicht darauf ist, berühmte Schöpfer zu beschenken, sollte er zumindest verlangen, dass der Begünstigte seinen Anspruch im Voraus in einem öffentlichen und durchsuchbaren Archiv festhält, so dass es einfach ist zu wissen, welche Rechte wie geklärt werden müssen.

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So oder so, es ist endlich klar, dass die Vorhersage des Obersten Gerichtshofs, die Urheberrechtsinhaber würden mit dem durch den Sonny Bono Act gewährten Urheberrechtsschutz zufrieden sein, sich nicht bewahrheitet. Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird, können wir davon ausgehen, dass sich andere Urheberrechtsinhaber über die „Ungerechtigkeit“ des Geschenks an die Schöpfer alter Aufnahmen beschweren werden. Und in dem Bemühen, diese 144-jährige Frist in Einklang zu bringen, wird sicherlich ein Sumpf von Verlängerungen entstehen.

Zweifellos werden die Nutznießer dieser Geschenke dem Kongress dankbar sein und ihre Dankbarkeit auf den Wahlkampf-Finanzierungswegen in Washington zeigen. Ebenso unzweifelhaft ist, dass dies nicht das ist, was ein System zur „Förderung des wissenschaftlichen Fortschritts“ jemals sein sollte.

WIRED Opinion veröffentlicht Beiträge von externen Autoren und vertritt ein breites Spektrum von Standpunkten. Weitere Meinungen finden Sie hier.

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