Kann ich rückwirkend Sozialversicherungsleistungen beantragen?

En español | Ja, wenn Sie das volle Rentenalter (FRA) überschritten haben – das Alter, in dem Sie Anspruch auf 100 Prozent der aus Ihrem Lebenseinkommen errechneten Leistung haben. Die Sozialversicherung lässt keine „Rückwirkung“ zu, wenn Sie vor diesem Zeitpunkt Leistungen beantragen.

Wenn Sie das volle Rentenalter erreicht haben, das je nach Ihrem Geburtsjahr variiert, zahlt die Sozialversicherung ab diesem Monat Leistungen. Wenn Sie einen bis fünf Monate nach Erreichen des Rentenalters einen Antrag stellen, können Sie rückwirkende Leistungen in Form eines Pauschalbetrags für diese Anzahl von Monaten erhalten. Wenn Sie sechs Monate oder mehr nach Erreichen des vollen Rentenalters einen Antrag stellen, können Sie bis zu sechs Monate lang rückwirkende Leistungen erhalten.

Wenn Sie beispielsweise vier Monate nach Erreichen des Rentenalters Leistungen beantragen, können Sie für diese vier Monate Zahlungen erhalten. Wenn Sie bis zu einem Jahr nach Erreichen des vollen Rentenalters warten, können Sie sechs Monate rückwirkende Zahlungen erhalten, aber nicht ein ganzes Jahr.

Denken Sie daran

  • Wenn Sie rückwirkende Leistungen beantragen, erhalten Sie einen sofortigen Pauschalbetrag, der jedoch mit zukünftigen Kosten verbunden ist: Sie verlieren die von Ihnen erworbenen Altersgutschriften, die Ihre Zahlung dauerhaft um zwei Drittel von 1 Prozent für jeden nachgezahlten Monat – oder insgesamt 4 Prozent für eine sechsmonatige rückwirkende Zahlung – verringern.

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