Indossament von Instrumenten

Die Handlung einer Person, die Inhaber eines handelbaren Instruments ist, indem sie ihren Namen auf der Rückseite dieses Instruments unterschreibt und damit das Eigentum oder den Besitz überträgt, ist ein Indossament. Ein Indossament kann zu Gunsten einer anderen natürlichen oder juristischen Person erfolgen. Durch ein Indossament wird das Eigentum auf diese andere natürliche oder juristische Person übertragen. Die Person, auf die das Instrument indossiert wird, wird als Indossant bezeichnet. Die Person, die das Indossament ausstellt, ist der Indossant. Lassen Sie uns das Endorsement von Instrumenten hier im Detail besprechen.

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Indossamente

Arten von Indossamenten

  • Blankoindossament – Wenn der Indossant nur seinen Namen unterschreibt und das Dokument an den Inhaber zahlbar ist.
  • Besonderes Indossament – Der Indossant setzt sein Zeichen und schreibt den Namen der Person, die die Zahlung erhält.
  • Einschränkendes Indossament – Es schränkt die weitere Verhandlung ein.
  • Teilindossament – Es erlaubt, dem Indossanten nur einen Teil des auf der Urkunde zu zahlenden Betrags zu übertragen.
  • Bedingtes Indossament – Wenn die Erfüllung bestimmter Bedingungen verlangt wird.

Blankoindossament oder allgemeines Indossament

Ein Indossament ist blanko oder allgemein, wenn der Indossant nur seinen Namen unterschreibt und es an den Inhaber zahlbar wird. Wenn also ein Wechsel an „Ram oder Order“ zahlbar ist und er auf die Rückseite „Ram“ schreibt, handelt es sich um ein Blankoindossament von Ram, und das Eigentum an dem Wechsel kann durch bloße Vorlage übergehen.

Wir können ein Blankoindossament in ein Vollindossament umwandeln. Wir können dies tun, indem wir über die Unterschrift des Indossanten eine Anweisung schreiben, das Instrument an eine andere Person oder deren Auftrag zu zahlen.

Erfahren Sie hier mehr über das Gesetz zur Klassifizierung von übertragbaren Wertpapieren im Detail.

Special or Full Endorsement

Ein Indossament „in full“ oder ein spezielles Indossament ist ein Indossament, bei dem der Indossant seine Unterschrift auf das Instrument setzt sowie den Namen einer Person schreibt, an die die Zahlung erfolgen soll.

Eine Rechnung, die an Ram oder Order zahlbar ist und mit dem Vermerk „pay to the order of Shyam“ versehen ist, wäre ein spezielles Indossament und Shyam indossiert es weiter. Wir können einen Blankoindossament in ein spezielles Indossament verwandeln, indem wir eine Anweisung hinzufügen, die den Wechsel an den Empfänger zahlbar macht.

Restriktives Indossament

Ein restriktives Indossament schränkt die weitere Verhandlung eines Instruments ein.

Beispiel für ein restriktives Indossament: „Pay to Mrs. Geeta only“ oder „Pay to Mrs Geeta for my use“ oder „Pay to Mrs Geeta on account of Reeta“ oder „Pay to Mrs. Geeta or order for collection“.

Partial Endorsement

Ein partielles Indossament ist ein Indossament, das es erlaubt, nur einen Teil des auf dem Instrument zu zahlenden Betrags an den Indossanten zu übertragen. Es handelt sich dabei nicht um eine Verhandlung über die Urkunde.

Beispiel: Herr Mohan hat eine Rechnung über Rs. 5.000 und indossiert sie mit „Pay Sohan or order Rs. 2500“. Das Indossament ist teilweise und ungültig.

Bedingtes oder qualifiziertes Indossament

Wenn der Indossant seine Unterschrift unter ein Schriftstück setzt, das die Übertragung des Eigentumsrechts von der Erfüllung bestimmter Bedingungen oder dem Eintreten bestimmter Ereignisse abhängig macht, handelt es sich um ein bedingtes Indossament.

Rückverhandlung

Wenn ein Indossant ein Instrument aushandelt und wieder dessen Inhaber wird, spricht man von einer Rückverhandlung an diesen Indossanten. Nach der Rückverhandlung ist keiner der zwischengeschalteten Indossanten ihm gegenüber haftbar.

Zum Beispiel: Ram, der Inhaber eines Wechsels, indossiert diesen an Bala, Bala indossiert an Kala, Kala an Lala und indossiert ihn wiederum an Ram. Ram, der durch das zweite Indossament von Lala ein rechtmäßiger Inhaber des Wechsels ist, kann den Betrag von Bala, Kala oder Lala zurückfordern und haftet selbst als vorrangige Partei gegenüber allen.

Da Ram durch das zweite Indossament in seine ursprüngliche Stellung zurückversetzt wurde, kann er Bala, Kala und Lala nicht verklagen. Wenn ein Indossant seine Haftung auf diese Weise ausschließt und anschließend Inhaber der Urkunde wird, haften alle Zwischenindossanten ihm gegenüber. „Der kursiv gedruckte Teil des obigen Abschnitts ist wichtig.“

Ein Beispiel soll die Sache verdeutlichen. Ram ist der Zahlungsempfänger einer handelbaren Urkunde. Er indossiert das Instrument „ohne Rückgriff“ an Bala, Bala indossiert an Kala, Kala an Lala, und Lala indossiert es wiederum an Ram.

In diesem Fall wird Ram nicht nur in seine früheren Rechte wieder eingesetzt, sondern hat auch das Recht eines Indossanten gegenüber Bala, Kala und Lala.

Verhandlung eines verlorenen oder rechtswidrig erlangten Instruments

Wenn ein begebbares Instrument verloren gegangen ist oder von einem Aussteller, Annehmer oder Inhaber durch Betrug oder eine rechtswidrige Handlung erlangt wurde, ist kein Besitzer oder Endeigner berechtigt, den daraus geschuldeten Betrag von einem solchen Aussteller, Annehmer oder Inhaber von einer Partei zu erhalten, die vor diesem Inhaber steht.

Das kann er nur, wenn dieser Besitzer oder Endverpflichtete oder eine Person, durch die er sich darauf beruft, ein ordentlicher Inhaber ist.

Gelöste Frage zum Indossament von Urkunden

Was ist ein gefälschtes Indossament?

Ans:

Gefälschtes Indossament

Wenn eine Urkunde vollständig indossiert ist, können wir nicht über sie verhandeln, es sei denn, es liegt ein Indossament vor, das von der Person unterzeichnet ist, an die oder in deren Auftrag die Urkunde zahlbar ist.

Das ist so, weil der Indossant das Eigentum nur durch sein Indossament erwirbt.

Wird also eine Urkunde mittels eines gefälschten Indossaments gehandelt, so erwirbt der Indossant kein Eigentum, auch wenn er ein gutgläubiger Erwerber ist, da das Indossament nichtig ist.

Die Fälschung vermittelt kein Eigentum. Ist die Urkunde aber ein Inhaberpapier oder blanko indossiert, so kann sie durch bloße Übergabe verhandelt werden, und der Inhaber erwirbt sein Eigentum unabhängig von dem gefälschten Indossament. Außerdem kann er den Betrag von jeder der Parteien der Urkunde einfordern.

Ein Beispiel: Eine Rechnung ist mit dem Vermerk „Pay A or order“ versehen. C fälscht das Indossament von B und übergibt es an D.

Hier leitet D als Inhaber seinen Anspruch nicht durch das gefälschte Indossament von B ab, sondern durch das echte Indossament von A. Er kann also trotz des dazwischenliegenden gefälschten Indossaments die Zahlung von jeder der Parteien verlangen.

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