Grundsteuerinformationen

Die Grundsteuer beginnt mit der Veranlagung, die von der örtlichen Steuerbehörde durchgeführt wird. Die Schätzung stellt den Wert der Immobilie zum 1. Januar eines jeden Jahres dar. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des veranlagten Wertes berechnet.

Wie die Veranlagung die Steuern bestimmt
Viele Steuerzahler befürchten, dass eine höhere Veranlagung automatisch auch höhere Grundsteuern bedeutet. Entgegen der landläufigen Meinung sind höhere Bewertungen jedoch keine Garantie für höhere Grundsteuern. Es ist sogar möglich, dass die Veranlagung einer Person steigt und die Grundsteuer sinkt.
Dies lässt sich besser nachvollziehen, wenn man versteht, welche Rolle die Veranlagung bei der Berechnung der Grundsteuer spielt. Die Veranlagung von Grundstücken dient dazu, die insgesamt zu erhebenden Grundsteuern – die Steuererhebung – auf die Grundstückseigentümer einer Gemeinde aufzuteilen. Der Anteil eines Eigentümers an der Gesamtsteuer ist derselbe wie der Anteil des Grundstücks am Gesamtbewertungswert. Wenn beispielsweise der Schätzwert einer einzelnen Immobilie 1 % des gesamten Schätzwerts einer Gemeinde ausmacht, zahlt der Eigentümer 1 % der Grundsteuern der Gemeinde.

Wenn die gesamten Schätzwerte in einer Gemeinde um 10 % steigen und die Gesamtsteuerabgabe unverändert bleibt, bedeutet ein Anstieg um mehr als 10 % eine Steuererhöhung, während ein Anstieg um weniger als 10 % eine Steuersenkung bedeutet. Letztendlich wirken sich höhere Staatsausgaben und höhere Grundsteuererhebungen – und nicht höhere Veranlagungen – am unmittelbarsten auf die Grundsteuerrechnung aus.

Steuerrechnungen für geteilte/geteilte Grundstücke
Grundstücksveranlagungen werden verwendet, um die insgesamt zu erhebenden Grundsteuern aufzuteilen. In der Steuerliste sind die Grundstücke so aufgeführt, wie sie am 1. Januar (eine Parzelle) des laufenden Steuerjahres beschrieben waren. Wenn ein Grundstückseigentümer ein Grundstück verkauft, das er in zwei oder mehr Parzellen aufgeteilt hat, sollte er sich auf die Abschlusserklärung des Grundstücksverkaufs beziehen, die Informationen über anteilige Steuern enthält. Fragen zur Abschlusserklärung sollten an den Abschlussagenten gerichtet werden. Hat kein Abschluss stattgefunden, kann der neue Eigentümer eine Bewertung der geteilten Parzelle(n) beantragen. Ein schriftlicher Antrag ist an den Schatzmeister der Stadt, Gemeinde oder des Dorfes zu richten.

An wen muss ich meine Grundsteuern zahlen?
Laufende Grundsteuerzahlungen, die vor dem 31. Januar für alle Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Fond du Lac und des Dorfes North Fond du Lac geleistet werden, werden vom zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Dorfkämmerer eingezogen.

Zahlungen für Grundstücke in der Stadt Fond du Lac (alle Grundstücke, die mit FDL beginnen) und dem Dorf North Fond du Lac (alle Grundstücke, die mit V05 beginnen) werden vom Schatzamt des Bezirks Fond du Lac eingezogen. Die Zahlungen sind zahlbar zu machen und zu senden an: Fond du Lac County Treasurer.

Die Zahlungsbeträge sind auf dem/den Zahlschein(en) angegeben, die sich am Ende Ihrer Steuerrechnung befinden. Legen Sie Ihrer Zahlung den/die entsprechenden Zahlungsbeleg(e) bei. Schicken Sie die Zahlung(en) per Post an die entsprechende Stelle, die auf dem Zahlschein für Immobilien angegeben ist. Legen Sie einen adressierten und frankierten Rückumschlag bei, wenn Sie einen Rückschein wünschen. Legen Sie nicht das Original der Steuerrechnung bei.

Vergewissern Sie sich, dass ein Treuhandscheck dem Betrag der Grundsteuerrechnung entspricht oder diesen übersteigt, und versehen Sie den Treuhandscheck mit einem Sichtvermerk. Zuviel gezahlte Beträge werden innerhalb von vier Wochen nach der Zahlung zurückerstattet. Laufende Grundsteuerzahlungen, die nach dem 31. Januar geleistet werden, sowie rückständige Grundsteuerzahlungen für alle Gemeinden werden vom Fond du Lac County Treasurer’s Office eingezogen.

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Grundsteuerrechnung haben, klicken Sie auf den Seitenmenüpunkt Häufig gestellte Fragen.
Fond du Lac County Real Estate Tax Payment Options
Zahlungen an den Fond du Lac County Treasurer können persönlich im City-County Government Center, 160 South Macy Street, von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr geleistet werden, Montag bis Freitag, außer an Feiertagen.

Für Ihre Bequemlichkeit befindet sich vor dem Nordeingang des City-County Government Centers, innerhalb des Haupteingangs des City-County Government Centers und in der Nähe der Ausfahrt des Parkplatzes des Sheriff’s Office an der Ecke Macy Street und Western Avenue eine Einzahlungsbox.
Sie können Ihre Grundsteuer online oder über einen interaktiven Sprachdialog (IVR) mit einer Kredit- oder Debitkarte bezahlen. Der Service ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar. Der Dienst bietet auch die Möglichkeit, die Grundsteuer mit Kredit- oder Debitkarte am Schalter des Finanzamts des Bezirks zu bezahlen.

Dieser Service ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 2,39 % verbunden; es wird eine Mindestgebühr von 1,50 $ erhoben. Zahlen Sie Steuern online unter www.fdlco.wi.gov, wählen Sie Property & Tax Data, Pay Taxes Online oder rufen Sie 1-855-844-7563 an.

In den Monaten Januar und Dezember gibt es Einschränkungen bei der Bearbeitung von Immobilien-Kreditkartenzahlungen.

Fond du Lac County hat Steuererhebungsvereinbarungen mit der Stadt Fond du Lac und dem Dorf North Fond du Lac abgeschlossen, die es den Verbrauchern in diesen Gemeinden ermöglichen, den Dienst das ganze Jahr über zu nutzen. Verbraucher in anderen Gemeinden können den Dienst in den Monaten Januar und Dezember nicht nutzen.

Doppelte Kopien von Grundsteuerrechnungen und Zahlungsverläufen finden Sie auf unserer Website unter www.fdlco.wi.gov.

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