Graduate College

Mindestanzahl der erforderlichen Semesterstunden

Mindestens 32 nach dem Abitur; einige Studiengänge erfordern mehr.

Kursarbeit

Mindestens 24 Stunden oder die Hälfte der für den Abschluss erforderlichen Mindestsemesterstunden müssen als Abschlusskandidat an der UIC erworben werden, je nachdem, welcher Wert höher ist. Mindestens 9 Stunden müssen auf 500er-Niveau sein, ausgenommen Forschungsseminare (595), Projekt (597), Abschlussarbeit (598) und unabhängige Studienkurse.

Anrechnung:
Nur Kurse auf 400er- und 500er-Niveau können für einen Hochschulabschluss angerechnet werden. Es werden nur Kurse angerechnet, die mit der Note A, B, C, P oder S bewertet wurden. Graduiertenprogramme können höhere Anforderungen stellen.

Anmeldung:
Masterstudierende, die alle Kursanforderungen erfüllt haben, aber noch keine Abschlussvoraussetzungen erfüllen (z. B. Abschlussarbeit, Projekt oder umfassende Prüfung), müssen sich nicht anmelden, es sei denn, sie verfügen über ein Stipendium, eine Assistentenstelle oder eine Befreiung von Studiengebühren und Servicegebühren. Studierende mit einem zeitlich begrenzten Visum oder in Programmen, die eine kontinuierliche Registrierung erfordern, müssen beim Programm und beim Graduiertenkolleg beantragen, sich für null Stunden in einem entsprechenden Kurs (Abschlussarbeit oder Projekt) zu registrieren.

Fremdsprache

Nicht vom Graduiertenkolleg verlangt; kann vom Programm verlangt werden.

Gesamtprüfung

Nicht vom Graduiertenkolleg verlangt; kann vom Programm verlangt werden. Der Kandidat muss einen guten akademischen Ruf im Graduiertenkolleg und im Fachbereich haben und alle anderen Abschlussanforderungen erfüllt haben.

Thesis oder Projekt

Nicht vom Graduiertenkolleg vorgeschrieben; kann vom Programm verlangt werden. Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen, müssen mindestens 5 Stunden für die Forschung im Rahmen der Abschlussarbeit aufwenden (der von ihrem Studiengang angebotene Kurs 598). Maximal 40 Prozent der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte können in der Dissertationsforschung erworben werden, es sei denn, der Studiengang schränkt dies ein.

Verteidigung:
Wenn der Student alle Abschlussanforderungen erfüllt hat und in gutem akademischen Ansehen steht, muss er/sie die Dissertation vor einem Ausschuss verteidigen. Der Ausschuss für die Verteidigung der Dissertation wird vom Dekan des Graduiertenkollegs auf Empfehlung des Fachbereichs oder des Studiengangs des Studierenden ernannt. Dieser Ausschuss besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine ein fest angestelltes Mitglied der UIC-Graduiertenfakultät sein sollte. Ein Mitglied des Ausschusses kann von außerhalb des Fachbereichs, der akademischen Einheit oder der Universität kommen; in diesem Fall muss das Mitglied ein gleichwertiges akademisches Niveau nachweisen und sein Lebenslauf muss dem Empfehlungsformular des Ausschusses beigefügt werden. Das Empfehlungsformular des Ausschusses muss mindestens drei Wochen vor der Verteidigung der Dissertation beim Graduiertenkolleg eingereicht werden. Die Mehrheit des Ausschusses muss die Dissertation genehmigen. Ein Kandidat kann nicht bestanden werden, wenn mehr als eine Stimme mit „nicht bestanden“ abgegeben wird. Der Leiter des Fachbereichs oder der Direktor des Graduiertenkollegs muss das Genehmigungsformular unterzeichnen, bevor davon ausgegangen werden kann, dass der Student alle Anforderungen der Dissertation erfüllt hat. Alle Mitglieder des Ausschusses sollten bei der Verteidigung anwesend sein.

Spezifische Anweisungen zum Format der Dissertation sind in der Broschüre „Thesis Manual“ enthalten, die im Büro des Graduiertenkollegs, 606 University Hall, erhältlich ist.

Zeitliche Beschränkungen

In Graduiertenprogrammen, die 32 bis 40 Semesterwochenstunden erfordern, müssen die Kandidaten alle Anforderungen innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nach ihrer ersten Registrierung im Graduiertenkolleg erfüllen. Bei Studiengängen, die 41 bis 64 Semesterstunden umfassen, beträgt die Frist sechs aufeinander folgende Kalenderjahre. Studierende, die mehr als einen Abschluss zur gleichen Zeit anstreben, erhalten zwei zusätzliche Jahre. Studierende, die ihren Abschluss nicht innerhalb dieser Fristen machen, werden wegen mangelnder Fortschritte aus dem Graduiertenkolleg entlassen. Die Zeit einer vom Studiengang und vom Graduiertenkolleg genehmigten Beurlaubung wird nicht auf die Abschlusszeit angerechnet (siehe Beurlaubung (PDF)).

Abschlussfeier

Die Teilnahme an der Abschlussfeier ist freiwillig. Bei den jährlichen Feierlichkeiten im Mai werden alle Studierenden geehrt, die in den drei vorangegangenen Semestern einen Abschluss erworben haben.

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