Frau Blucher A/K/A die echten Haushälterinnen von Deutschland

Junger Frankenstein ist ein Filmklassiker und einer meiner absoluten Lieblingsfilme. Einer der Running Gags des Films handelt von Frau Blucher, der Haushälterin in Dr. Frankensteins Schloss. Jedes Mal, wenn ihr Name ausgesprochen wird, wiehern die Pferde und reagieren heftig, selbst wenn ihr Name in einem Teil des Schlosses ausgesprochen wird, in dem keine Pferde sind. Schauen Sie sich den Clip unten an, um eine Kostprobe zu erhalten:

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Abgesehen von der Tatsache, dass Frau Blucher eine deutsche Haushälterin ist, gibt es fast keine Verbindung zu der jüngsten Entscheidung der Appellate Division in der Sache Von Wilke gegen Pastorius Home Association, Inc. Aber ich mag „Young Frankenstein“ sehr, also dachte ich, das sei Verbindung genug, um hier darauf zu verweisen.

In Von Wilke (Stichwort: Pferde) war die Beklagte ein deutscher Gesellschaftsclub, der sich, wo sonst, in Germansville, Pennsylvania, befand. Der Kläger war ein Mitglied des Clubs. Der Club war Eigentümer eines „Bed-and-Breakfast-Hauses“ in Deutschland. Als die Haushälterin des Hauses unerwartet kündigte, meldeten sich der Kläger und ein anderes Clubmitglied freiwillig, um vorübergehend als Haushälterinnen zu arbeiten. Die Reise der Klägerin wurde vom Club bezahlt, doch als sie zurückkehrte, forderte der Club sie auf, für ihre Flugtickets zu bezahlen. Sie weigerte sich. Auf den darauf folgenden Vorstandssitzungen soll der Präsident des Clubs sie als „Versagerin“ bezeichnet haben, und andere Vorstandsmitglieder schienen zustimmend zu nicken. Infolge dieser Beleidigung hörte die Klägerin auf, an den Clubtreffen teilzunehmen, und befürchtete, dass sie aufgrund der negativen Kommentare des Präsidenten keine Anstellung in der deutschen Gemeinschaft finden würde.

Die Klägerin verklagte den Beklagten und behauptete, er habe seinen Vertrag mit ihr gebrochen, gegen das Gesetz über Verbraucherbetrug verstoßen und sie verleumdet. Nach der Beweisaufnahme beantragte die Beklagte ein Urteil im summarischen Verfahren in Bezug auf die Verleumdungsklage, und die Klägerin stellte einen Gegenantrag auf ein Urteil im summarischen Verfahren in allen drei Punkten. Die Beklagte räumte ein, dass der Präsident des Clubs die Klägerin als „Versagerin“ bezeichnet hatte, argumentierte jedoch, dass die Beklagte keinen Anscheinsbeweis für eine Verleumdung erbringen könne, da sie keinen Beweis dafür habe, dass ihr Ruf geschädigt worden sei. Die Klägerin entgegnete, dass das Kopfnicken der anderen Vorstandsmitglieder ausreiche, um zu zeigen, dass ihr Ruf geschädigt worden sei. Das Gericht stimmte der Beklagten zu und wies in einer „ausführlichen schriftlichen Stellungnahme“ die Verleumdungsklage ab.

Was dann geschah, ist etwas verwirrend. Es scheint, dass das Gericht eine Verfügung erlassen hat, die es der Klägerin erlaubt, ihre Klage zu ändern. Einige Wochen später erließ das Gericht jedoch eine „geänderte Verfügung“, mit der es die vorherige Verfügung aufhob, der Klägerin die Änderung ihrer Klage verweigerte und feststellte, dass die ursprüngliche Klage abgewiesen wurde, als das Gericht dem Antrag des Beklagten auf ein summarisches Urteil stattgab. Die Klägerin legte Berufung ein und argumentierte, dass ihr nur in Bezug auf die Verleumdungsklage ein Urteil im Schnellverfahren zugestanden wurde und dass der Beschluss, der diese Entscheidung festhielt, nicht den Rest der Klage abwies.

Die Appellate Division stimmte dem zu und stellte fest, dass es in den Akten keinen Hinweis darauf gab, dass mehr als die Verleumdungsklage abgewiesen worden war. Die mündliche Verhandlung über die konkurrierenden Anträge auf ein summarisches Urteil konzentrierte sich ausschließlich auf die Verleumdungsklage. Dementsprechend verwies die Appellate Division den Fall an das Erstgericht zurück. Sie tat dies, ohne sich dazu zu äußern, ob es der Klägerin gestattet werden sollte, ihre Klage zu ändern, merkte aber an, dass sie „Zweifel an der Durchführbarkeit des Vertragsbruchs, des Verbraucherbetrugsgesetzes und der zusätzlichen Ansprüche der Klägerin“ habe (die zusätzlichen Ansprüche waren Teil einer vorgeschlagenen geänderten Klage). Insbesondere stellte die Appellate Division fest, dass die Klägerin nie für die Flugtickets bezahlt hat, so dass es nicht den Anschein hat, dass sie einen „feststellbaren Verlust“ erlitten hat, der ausreicht, um einen Anspruch nach dem Consumer Fraud Act geltend zu machen.

HINWEIS: Eine der oft wiederholten Erklärungen dafür, warum die Pferde in Young Frankenstein jedes Mal reagieren, wenn sie den Namen Frau Blucher hören, ist, dass Blucher deutsch für „Leim“ ist (oder dem deutschen Wort für „Leim“ nahe kommt). Einige Leute schreiben diese Erklärung offenbar Mel Brooks zu. Es spielt jedoch keine Rolle, wer diese Erklärung zuerst geliefert hat, denn sie ist nicht wahr. Das Wort „Blucher“ ist offensichtlich nicht das deutsche Wort für „Leim“ und kommt dem deutschen Wort für „Kleber“ nicht einmal nahe. Klicken Sie hier, um eine ausführlichere Erklärung zu erhalten.

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