Finanzielle Kriterien für den legalen Aufenthalt in Mexiko 2021

Diese Qualifikationskriterien wurden für 2021 aktualisiert

Wenn Sie planen, in Mexiko zu leben, zu arbeiten oder sich dort zur Ruhe zu setzen, schreibt das mexikanische Einwanderungsgesetz vor, dass Antragsteller für einen Aufenthalt in Mexiko bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Die Kriterien sollen sicherstellen, dass Personen, die auf dieser Grundlage eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, über die nötigen Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt in Mexiko zu bestreiten.

Zusammenfassung der finanziellen Kriterien

Die finanziellen Kriterien, die für eine legale Aufenthaltsgenehmigung in Mexiko erforderlich sind, variieren je nachdem, welche Art von Aufenthaltsgenehmigung Sie beantragen und ob Sie bestimmte familiäre Bindungen in Mexiko haben. Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage Ihrer „wirtschaftlichen Solvenz“ müssen Sie Folgendes nachweisen:

  • ein regelmäßiges monatliches Einkommen; oder
  • ein bestimmtes Guthaben an Ersparnissen oder Investmentfonds; oder
  • einen amtlich festgestellten Wert eines Hauses, das Sie in Mexiko besitzen; oder
  • ein Mindestmaß an Kapitalinvestitionen in Mexiko.

Mindestgehalt vs. UMA

Im Jahr 2016 hat die mexikanische Regierung damit begonnen, das offizielle tägliche Mindestgehalt von einer ganzen Reihe von Gebühren, Bußgeldern und anderen offiziellen Berechnungen abzukoppeln und die Ministerien angewiesen, stattdessen das UMA-Maß zu verwenden.

Die Einwanderungsbehörden in Mexiko haben begonnen, auf die neuen „UMA“-Multiplikatoren umzustellen, die die Mindestgehaltsmultiplikatoren ersetzen. Die mexikanischen Konsulate im Ausland verwenden während des Übergangszeitraums entweder das Mindestgehalt oder den UMA; Sie müssen sich bei dem Konsulat, bei dem Sie sich bewerben, erkundigen, welches Maß verwendet wird.

Lesen Sie diesen Artikel, um mehr über den UMA und den Übergangszeitraum zu erfahren und um zu erfahren, wie er sich auf die Qualifikation von Personen auswirkt, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Mexiko auf der Grundlage der wirtschaftlichen Solvenz beantragen.

Einkommensabhängige Qualifizierung für den Aufenthalt in Mexiko

Wenn Sie einen Antrag auf legalen Aufenthalt in Mexiko auf der Grundlage „wirtschaftlicher Solvenz“ mit einem nachgewiesenen monatlichen Einkommen stellen möchten, müssen Sie ein Einkommen für mindestens die letzten sechs Monate in Höhe eines Vielfachen des Mindestlohns (MS) oder des UMA nachweisen, je nachdem, welchen Maßstab das mexikanische Konsulat, bei dem Sie sich bewerben, anwendet.
Erfahren Sie mehr über MS vs. UMA.

Diese Tabelle zeigt das erforderliche monatliche Einkommen, ausgedrückt in mexikanischen Pesos (MXN) mit einem ungefähren Gegenwert in US-Dollar (USD), basierend auf den gesetzlichen Vielfachen des Mindestgehalts (MS) oder UMA, die für die Qualifikation erforderlich sind. Weitere Einzelheiten finden Sie in den begleitenden Hinweisen im blauen Kasten unten.

Aufenthaltsart Monatseinkommen (MS) Monatseinkommen (UMA)
Befristeter Aufenthalt MXN$42.510 | USD$2,237 MXN$26,886 | USD$1,415
Dauerhafter Aufenthalt MXN$70,850 | USD$3,729 MXN$44,810 | USD$2,358
Abhängiger Ehepartner
(Temp. oder Daueraufenthalt)
MXN$14.170 | USD$746 MXN$8.962 | USD$472
Unterhaltsberechtigte Minderjährige
(Temp. oder Daueraufenthalt)
MXN$14.170 | USD$746 MXN$8.962 | USD$472
Familieneinheit*
(Temp. oder Perm. Res)
MXN$14.170 | USD$$746 MXN$8.962 | USD$472
Student
(Vorübergehender Aufenthalt)
MXN$14.170 | USD$$746 MXN$8,962 | USD$472

Aufenthaltsgenehmigung für Mexiko auf der Grundlage von Ersparnissen

Wenn Sie beabsichtigen, eine legale Aufenthaltsgenehmigung für Mexiko auf der Grundlage von „wirtschaftlicher Solvenz“ mit nachgewiesenen Ersparnissen (Bargeld oder Investitionen) zu beantragen, müssen Sie ein monatliches Mindestguthaben über die letzten 12 Monate nachweisen, das ein Vielfaches des Mindestgehalts oder des UMA beträgt, je nachdem, welchen Maßstab das mexikanische Konsulat, bei dem Sie sich bewerben, anwendet. Erfahren Sie mehr über MS vs. UMA.

Diese Tabelle zeigt das erforderliche Spar-/Investitionsguthaben, ausgedrückt in mexikanischen Pesos (MXN) mit einem ungefähren Gegenwert in US-Dollar (USD), basierend auf den gesetzlichen Vielfachen des Mindestgehalts (MS) oder UMA, die für die Qualifikation erforderlich sind. Weitere Einzelheiten finden Sie in den begleitenden Hinweisen im blauen Kasten unten.

Aufenthaltsart Sparguthaben (MS) Sparguthaben (UMA)
Zeitweiliger Aufenthalt MXN$708.500 | USD$37.289 MXN$448,100 | USD$23,584
Dauerhafter Wohnsitz MXN$2,834,000 | USD$149,158 MXN$1,792,400 | USD$94,337
Abhängiger Ehepartner
(Temp. oder Daueraufenthalt)
MXN$14.170 | USD$746 MXN$8.962 | USD$472
Unterhaltsberechtigte Minderjährige
(Temp. oder Perm. Wohnsitz)
MXN$14.170 | USD$746 MXN$8.962 | USD$472
Familieneinheit*
(Temp. oder Perm. Res)
MXN$14.170 | USD$746 MXN$8.962 | USD$472
Student
(Temporärer Aufenthalt)
MXN$141.700 | USD$7.460 MXN$89.620 | USD$4,717

Aufenthaltsberechtigung in Mexiko auf der Grundlage des Wertes Ihres Hauses oder Ihrer Kapitalanlage in Mexiko

Anstelle eines Einkommens oder eines Spar-/Investitionsguthabens können Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage bestimmter Vermögenswerte beantragen, die Sie in Mexiko besitzen:

Der Wert Ihres mexikanischen Hauses: Sie können eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie eine Wohnimmobilie in Mexiko (nicht im Ausland) mit einem geschätzten Marktwert von mindestens: MXN$5.668.000 (ca. $298.316 US-Dollar), wenn das Mindestgehalt zur Berechnung herangezogen wird; oder MXN$3.584.800 (ca. $188.674 US-Dollar), wenn der UMA zur Berechnung herangezogen wird. Der geschätzte Marktwert muss frei von jeglichen Pfandrechten (Schulden, Belastungen oder Hypotheken) sein. Wenden Sie sich an ein mexikanisches Konsulat oder fordern Sie unseren Mexico Immigration Assistance Service an, um weitere Informationen über diesen Weg zur legalen Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Kapitalinvestitionen in Mexiko: Sie können sich auch für eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung qualifizieren, wenn Sie sich verpflichten, in ein privates Unternehmen in mexikanischem Besitz oder in ein oder mehrere Unternehmen zu investieren, die an der mexikanischen Börse notiert sind. Die erforderliche Mindestinvestition beträgt etwa 150.000 US$ bei Anwendung des Mindestgehaltsmultiplikators und etwa 100.000 US$ bei Anwendung des UMA. Wenden Sie sich an ein mexikanisches Konsulat oder fordern Sie unseren Mexico Immigration Assistance Service an, um weitere Informationen über diesen Weg zur legalen Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Wichtige Anmerkungen zu den obigen Tabellen

Multiplikatoren: Die in den obigen Tabellen angegebene Anzahl mexikanischer Pesos (MXN) spiegelt den Bedarf wider, der auf dem gesetzlich festgelegten Vielfachen entweder des täglichen Mindestlohns (MS) oder des UMA beruht. Je nachdem, welche Multiplikatoren das Konsulat (bei Anträgen aus dem Ausland) oder die Einwanderungsbehörde (bei Anträgen in Mexiko) zugrunde legt, wird entweder das eine oder das andere herangezogen. So schreibt das Gesetz beispielsweise vor, dass Antragsteller, die eine befristete Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage wirtschaftlicher Solvenz beantragen, mindestens das 300-fache des MS/UMA an monatlichem Einkommen oder das 5000-fache des MS/UMA an Spar-/Investitionsguthaben nachweisen müssen.
Erfahren Sie mehr über MS und UMA.

Wechselkurse: Wir haben einen Wechselkurs von 19 mexikanischen Pesos (MXN) verwendet, um die entsprechenden Beträge in US-Dollar (USD) zu berechnen. Die mexikanischen Konsulate im Ausland wenden möglicherweise andere Wechselkurse an; wichtige Informationen hierzu finden Sie unter „Anträge bei mexikanischen Konsulaten im Ausland“.

Einkommenskriterien: Sie müssen (in der Regel durch Kontoauszüge) ein regelmäßiges monatliches Einkommen von mindestens den geforderten Beträgen für mindestens 6 Monate vor dem Antragsdatum nachweisen. Einige mexikanische Konsulate können die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate verlangen.

Sparkriterien: Sie müssen (in der Regel durch Bank- oder Anlageauszüge) ein Mindestguthaben an Ersparnissen/Investitionen in Höhe der geforderten Beträge für die letzten 12 Monate vor dem Antragsdatum nachweisen.

Unterhaltsberechtigter Ehepartner (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): Wenn Sie als Ehepaar eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen Sie nicht das Doppelte der oben genannten Beträge nachweisen. Stattdessen muss ein Ehegatte/Lebenspartner ein Einkommen oder ein Sparguthaben in der oben genannten Höhe (als Hauptantragsteller) plus zusätzliche 100 Tage Mindestgehalt oder UMA für den abhängigen Ehegatten/Lebenspartner nachweisen.

Unabhängige Kinder: Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung mit unterhaltsberechtigten Kindern beantragen, beachten Sie bitte, dass nur minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) als unterhaltsberechtigte Personen in den Antrag aufgenommen werden können. Für minderjährige Kinder, die von Ihnen abhängig sind, müssen Sie ein Einkommen oder ein Sparguthaben in Höhe der oben genannten Beträge für den Hauptantragsteller sowie zusätzlich 100 Tage Mindestlohn oder UMA für jedes abhängige minderjährige Kind nachweisen. Erwachsene Kinder müssen einen Antrag mit eigenem Einkommen oder eigenen Ersparnissen stellen.

*Familieneinheit: Anträge auf Familienzusammenführung sind Anträge, bei denen der Antragsteller bestimmte familiäre Wurzeln oder Verbindungen in Mexiko hat, z. B. mexikanische Eltern oder einen mexikanischen Ehepartner oder Lebensgefährten. Erfahren Sie mehr über Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige

Studenten: Die finanziellen Qualifikationskriterien für Aufenthaltsgenehmigungen für Studenten sind niedriger, aber beachten Sie, dass Aufenthaltsgenehmigungen für Studenten mit Einschränkungen verbunden sind, die für Nicht-Studenten nicht gelten. Eine Arbeitserlaubnis kann optional mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Studenten beantragt werden.

Hauswertkriterien: Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Mexiko beantragen, die auf dem Wert Ihres Eigenheims basiert, muss sich diese Immobilie in Mexiko und nicht im Ausland befinden.

Anträge bei mexikanischen Konsulaten im Ausland

Die meisten Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen ihren Antrag bei einem mexikanischen Konsulat stellen. In einigen wenigen Fällen, vor allem bei Anträgen auf eine Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige, ist es möglich, eine Besuchergenehmigung gegen eine Aufenthaltsgenehmigung im Land einzutauschen, aber die meisten Personen stellen ihren Antrag bei einem mexikanischen Konsulat im Ausland.

Das mexikanische Einwanderungsgesetz schreibt das Mindesteinkommen oder die erforderlichen Ersparnisse in mexikanischen Pesos vor; die mexikanischen Konsulate im Ausland geben die erforderlichen Beträge jedoch in der Landeswährung des Landes an, in dem sie ihren Sitz haben, und das Einkommen oder die Ersparnisse, nach denen sie fragen, spiegeln möglicherweise nicht die aktuellen Wechselkurse im Verhältnis zu dem in mexikanischen Pesos geforderten Betrag wider. Dies kann zu Abweichungen bei den geforderten Beträgen führen, und es ist nicht ungewöhnlich, dass die Anforderungen der Konsulate voneinander abweichen.

Wenn Sie mit Ihrem Einkommen oder Ihren Ersparnissen an der Schwelle zur Qualifikation stehen, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem nächstgelegenen mexikanischen Konsulat in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie die Regeln für die finanziellen Kriterien bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung derzeit angewendet werden. Jeder Antrag wird individuell behandelt, und das Konsulat entscheidet von Fall zu Fall über die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung.

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Wenn Sie persönliche Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Erstantrags benötigen (z. B. beim Ausfüllen der Antragsformulare, beim Verfassen des Anschreibens usw.), bei der Bearbeitung von Verlängerungsanträgen oder bei der Beantragung eines neuen Visums), bei Verlängerungsanträgen oder bei der Lösung von Problemen benötigen, können Sie den von unseren Partnern angebotenen Service „Mexico Immigration Assistance“ in Anspruch nehmen.

Die in diesem Artikel genannten Zahlen und Berechnungen beruhen auf gesetzlich festgelegten Multiplikatoren für Einkommen/Ersparnisse/Vermögen und dem angegebenen Wechselkurs für US-Dollar. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr angegeben. Wenn Sie persönliche Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie den Mexico Immigration Assistance Service unseres Partners anfordern.

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