Arbeiter' Entschädigungsleistungen

Es gibt eine gesetzliche Wartezeit von sieben Kalendertagen für Arbeiterentschädigungsleistungen. NYSIF muss innerhalb von 18 Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit den Zahlungen beginnen. Spätere Leistungen werden zweiwöchentlich gezahlt.

Eine Entschädigung wird nicht gezahlt, wenn die Ausfallzeit eines verletzten Arbeitnehmers eine Woche oder weniger beträgt. Die Entschädigung wird ab dem Tag der Invalidität gezahlt, wenn die Ausfallzeit des verletzten Arbeitnehmers mehr als zwei Wochen beträgt.

Entschädigungssätze

Die Entschädigung basiert auf dem Verdienst, der anhand der Lohnunterlagen für die letzten 52 Wochen vor dem Unfalltag ermittelt wurde. Der Fallmanager kann einen vorläufigen Satz festlegen, bis der Arbeitgeber das Formular C-240, „Employer’s Statement of Wage Earnings Preceding Date of Accident“, ausfüllt und dem Fallmanager vorlegt. Der vorläufige Satz wird dann rückwirkend angepasst.

Ein verletzter Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Entschädigungssatz in Höhe von zwei Dritteln des durchschnittlichen Wochenlohns (AWW) im Bundesstaat New York für den 52-Wochen-Zeitraum unmittelbar vor dem Unfalltag. Der Satz unterliegt den vorgeschriebenen Höchstbeträgen und dem Grad der Invalidität.

Warum Leistungen möglicherweise nicht gezahlt werden

Wenn die Ausfallzeit 14 Tage nicht überschreitet, ist die erste Woche nicht zu zahlen. Bei einer Ausfallzeit von mehr als sieben Tagen kann die Entschädigung verweigert werden, wenn:

  • NYSIF hat keine medizinischen Beweise für eine kausal bedingte Invalidität über sieben Tage hinaus erhalten
  • Der Arbeitgeber zahlt den vollen Lohn
  • In Todesfällen wartet NYSIF auf Beweise für Angehörige, die Anspruch auf Leistungen haben
  • NYSIF bestreitet den Anspruch im Namen des Versicherungsnehmers

Leiten Sie alle medizinischen Informationen der Antragsteller an den Fallmanager weiter, damit die Leistungen geprüft werden können. Wenden Sie sich bei Fragen zu Entschädigungszahlungen an den Fallmanager.

Anhörungen und bestrittene Ansprüche

Wenn Sie glauben, dass ein Anspruch fraglich ist, benachrichtigen Sie NYSIF sofort. Wenn NYSIF den Anspruch bestreitet, muss er den Anspruch wie folgt anfechten:

  • Am oder vor dem 18. Tag des Invaliditätsereignisses oder
  • innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Arbeitgeber von dem angeblichen Unfall erfahren hat, oder
  • innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Versicherungsträger die Mitteilung erhalten hat, je nachdem, welcher Zeitraum größer ist.

Die Einreichung der Streitanzeige innerhalb von 25 Tagen nach der Anzeige der Indizierung wahrt nur das Recht, die Fragen des Unfalls, des Unfalls im Rahmen der Beschäftigung und des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu stellen.

Während ein Anspruch bestritten wird, kann ein Antragsteller Anspruch auf Leistungen haben.

Anhörungen

Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber zu einer Anhörung erscheint, wenn er von NYSIF dazu aufgefordert wird. Der Arbeitgeber muss zu einer Anhörung erscheinen, wenn er von einem Richter zur Aussage aufgefordert wird.

Warum ein Anspruch angefochten werden kann

Verlauf der Beschäftigung – Der Unfall oder die Berufskrankheit ist nicht im Rahmen der Beschäftigung entstanden Benachrichtigung – Der Kläger hat den Unfall dem Arbeitgeber nicht innerhalb von 30 Tagen gemeldet Kausalzusammenhang – Die erlittene Verletzung wurde nicht durch den Unfall verursacht Versicherungsschutz – NYSIF hat dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Versicherungsschutz gewährt Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Kläger ist kein Angestellter des Arbeitgebers, ist ein unabhängiger Auftragnehmer oder hat nie für den Arbeitgeber gearbeitet Rechtzeitige Einreichung – Der Kläger hat nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall eine Verletzungs- oder Krankheitsmeldung eingereicht Zuständigkeit – Die Verletzung oder Krankheit fiel nicht in die Zuständigkeit des Staates New York Prima-facie-Beweis – Der Kläger hat keine medizinischen Beweise vorgelegt, die einen kausalen Zusammenhang belegen.

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