Eine weitere 501(c)(6)-Organisation, der American Congress of Obstetricians and Gynecologists (ACOG), wurde 2008 gegründet und nahm 2010 seine Arbeit auf. Die beiden Organisationen bestehen nebeneinander, und die Mitglieder gehören automatisch beiden an. Beide sind nicht gewinnorientiert. Das College als 501(c)(3) konzentriert sich auf die Ausbildung (mit begrenzter politischer Arbeit), während der Kongress als 501(c)(6) die Interessen der Mitglieder im Bereich der Medizin (BOM) durch Lobbyarbeit und andere politische Aktivitäten vertreten darf. Ihr Hauptaugenmerk gilt der reproduktiven Gesundheit von Frauen, insbesondere dem Widerstand gegen politische Einmischung in den Zugang zu Abtreibungen. Die ärztlichen Mitglieder werden als Fellows bezeichnet und tragen zur Kennzeichnung ihres Status die Postnominalbuchstaben FACOG. Um ein Fellow zu werden, muss ein Kandidat vom American Board of Obstetrics and Gynecology, einer unabhängigen Organisation, zertifiziert und dann von einem anderen Fellow für das College nominiert werden. Fachleute, die nicht in der Geburtshilfe tätig sind, können als Allied Health Professional beitreten, müssen aber deren Ausbildungsstandards erfüllen.
Geburtshilfe &Gynäkologie ist die offizielle Publikation der ACOG. Sie ist im Volksmund als „The Green Journal“ bekannt. 1986 klagte die Organisation erfolgreich gegen ein Anti-Abtreibungsgesetz in Pennsylvania vor dem Obersten Gerichtshof der USA in der Rechtssache Thornburgh gegen American College of Obstetricians and Gynecologists.