Adaptogene oder adaptogene Substanzen werden in der Kräutermedizin zur angeblichen Stabilisierung physiologischer Prozesse und zur Förderung der Homöostase verwendet. Die Europäische Arzneimittel-Agentur erklärte in einem Reflexionspapier aus dem Jahr 2008, dass zahlreiche Forschungsstudien über mehr als fünf Jahrzehnte hinweg versucht haben, die Existenz und Wirksamkeit von Adaptogenen zu beweisen, dass die Forschung jedoch methodisch mangelhaft war und nicht den Schluss zulässt, dass Adaptogene tatsächlich existieren und wie behauptet wirken, und dass der Begriff „Adaptogen“ daher nicht für die Vermarktung in der EU verwendet werden kann.
Panax quinquefolius oder Ginseng werden häufig adaptogene Wirkungen nachgesagt.
Das Konzept der Adaptogene wurde ursprünglich 1947 geschaffen, um eine Substanz zu beschreiben, die die Stressresistenz erhöhen kann. Später wurde die Adaptogenese in der ehemaligen Sowjetunion angewandt, um Mittel zu beschreiben, von denen man annahm, dass sie die Widerstandsfähigkeit von Organismen gegenüber biologischem Stress erhöhen.
Die meisten Studien, die zu Adaptogenen durchgeführt wurden, wurden in der Sowjetunion, Korea und China vor den 1980er Jahren durchgeführt und wurden teilweise wegen verschiedener methodischer Mängel verworfen. Der Begriff wird derzeit in der Europäischen Union in der pharmakologischen, physiologischen oder klinischen Praxis nicht akzeptiert, da weitere Studien und mehr Daten erforderlich sind. In den Vereinigten Staaten verwarnte die Food and Drug Administration 2013 ein in Washington ansässiges Unternehmen wegen illegaler Werbung und falscher gesundheitsbezogener Angaben im Zusammenhang mit der Verwendung des Begriffs „Adaptogen“ für eines seiner Produkte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Konzept der „Adaptogene“ zwar ein beliebter Marketingbegriff ist, aber von der wissenschaftlichen Gemeinschaft nicht allgemein akzeptiert wird, und die derzeit verfügbaren Studien reichen nicht aus, um die Wirksamkeit solcher Substanzen bei der Linderung von Stress zu belegen.