Academic Catalog

How to Use the Online Catalog

Der Online-Katalog ist ein Verzeichnis der Studienjahre 2019-2021. Er dient nur zu Informationszwecken und stellt keinen Vertrag dar. Die Informationen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell. Die Zuweisung von Lehrkräften und die aufgeführten Programme können sich ändern, und die einzelnen Abteilungen und Referate sollten für weitere Informationen konsultiert werden. Die in dieser Publikation aufgeführten Kurse können ohne Vorankündigung geändert werden. Die Kurse werden nicht unbedingt jedes Semester oder jedes Jahr angeboten. Informationen über die Regelmäßigkeit des Kursangebots erhalten Sie von den einzelnen Abteilungen oder Referaten. Der Katalog ist online verfügbar unter http://catalog.uic.edu.

Band 44, 15. Mai 2019

Office of the Registrar (MC 003)
University of Illinois at Chicago
1200 West Harrison Street
Chicago, Illinois 60607

Der Online-Katalog enthält eine umfassende Liste der Studiengänge und Nebenfächer nach College. Diese Liste ist ein nützliches Hilfsmittel, um die akademischen Studiengänge und Anforderungen der UIC zu erkunden und zu verstehen.

Der Online-Katalog wird regelmäßig aktualisiert, wenn sich Studiengänge, Kurse und Anforderungen ändern. Eine Liste der Programm- und Anforderungsänderungen finden Sie auf der Seite Programmänderungen und -aktualisierungen.

Die archivierten Versionen des Studentenkatalogs 2019-2021 und ältere Kataloge sind im Abschnitt Archiv und Links verfügbar.

Der Online-Katalog ist ein akademisches Planungsinstrument für Studenten. Der Online-Katalog ist in sechs Hauptabschnitte unterteilt:

  • Die Universität
  • Zulassung, Einschreibung und Finanzen
  • Abschlussprogramme und Anforderungen
  • Kollegien und Abteilungen
  • Kursbeschreibungen
  • Archiv und Links

Jeder Abschnitt des Online-Katalogs bietet Informationen, die für den akademischen Planungsprozess notwendig sind. Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung der einzelnen Abschnitte.

Die Universität

Der Abschnitt über die Universität bietet einen hilfreichen Überblick über die University of Illinois at Chicago.

Zulassung, Einschreibung und Finanzen

Der Abschnitt Zulassung, Einschreibung und Finanzen befasst sich mit der Zulassung von Studenten, Einschreibungs- und Registrierungsverfahren, Studiengebühren und finanziellen Hilfen.

Studiengänge und Anforderungen

Der Abschnitt Studiengänge und Anforderungen listet alle Studiengänge und Nebenfächer auf, die für Studenten verfügbar sind. Außerdem finden Sie hier Informationen zu Änderungen von Studiengängen und Anforderungen, zu den Voraussetzungen für einen Hochschulabschluss, zur Benotung, zur Beratung und zur Graduierung. Diese Themen helfen den Studenten, akademische Standards zu definieren und ihre Fortschritte auf dem Weg zum Abschluss zu verfolgen.

Colleges und Abteilungen

Der Abschnitt Colleges und Abteilungen beschreibt alle UIC-Studiengänge und deren Anforderungen im Detail. Studierende nutzen diesen Teil des Katalogs, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen für ihren Studiengang verstehen und erfüllen.

Kursbeschreibungen

Im Abschnitt Kursbeschreibungen sind alle Studiengänge der UIC aufgeführt. Die Kursbeschreibungen sind alphabetisch nach Fachgebieten geordnet. Jede Kursbeschreibung enthält eine Rubrik (Fachgebietskürzel), Kursnummer, Kurstitel, Semesterstunden, Voraussetzungen (falls vorhanden) und Kursinhalt.

Der Katalog enthält alle Grundkurse an der UIC. Es werden jedoch nicht alle Kurse in einem bestimmten Semester angeboten. Um festzustellen, welche Kurse angeboten werden, sollten die Studierenden vor Beginn der Einschreibung den Vorlesungsverzeichnis über my.UIC einsehen.

Archiv und Links

Im Abschnitt Archiv und Links sind Links zu archivierten Versionen von Katalogen und weiteren Dokumenten und Websites aufgeführt, die für die akademische Planung nützlich sind.

Erklärung zur Nichtdiskriminierung

Das Bekenntnis der University of Illinois System zu den grundlegenden Prinzipien der akademischen Freiheit, der Chancengleichheit und der Menschenwürde erfordert, dass Entscheidungen, die Studenten und Angestellte betreffen, auf individuellen Verdiensten beruhen und frei von jeder Form der Diskriminierung sind.

Die University of Illinois System wird keine Person aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationaler Herkunft, Abstammung, Alter, Familienstand, Schutzstatus, genetischen Informationen, Behinderung, Schwangerschaft, sexueller Orientierung, einschließlich Geschlechtsidentität, ungünstiger Entlassung aus dem Militär oder Status als geschützter Veteran diskriminieren oder belästigen und wird alle bundes- und einzelstaatlichen Nichtdiskriminierungs-, Chancengleichheits- und Förderungsgesetze, Verordnungen und Vorschriften einhalten. Diese Nichtdiskriminierungspolitik gilt für die Zulassung, die Beschäftigung, den Zugang zu und die Behandlung in den Programmen und Aktivitäten des University of Illinois System.

Beschwerde- und Beschwerdeverfahren bieten Angestellten und Studenten die Möglichkeit zur Lösung von Beschwerden, die einen Verstoß gegen diese Erklärung behaupten. Mitglieder der Öffentlichkeit sollten sich mit ihren Anfragen oder Beschwerden an das zuständige Büro für Chancengleichheit wenden.

Überarbeitet am 12. November 2020

Kanzlererklärung zum Engagement für Menschen mit Behinderungen

Geleitet von der Überzeugung, dass Menschen mit Behinderungen eine Bereicherung für die Universität sind, setzt sich die UIC für die vollständige Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Universitätslebens ein. Wir sind bestrebt, ein akademisches, soziales und physisches Umfeld zu schaffen, das Menschen mit Behinderungen zu einem integralen Bestandteil der Perspektivenvielfalt macht, die für eine akademische Gemeinschaft unerlässlich ist.

Die UIC unterstützt die Grundsätze eines allgemein zugänglichen Designs, alternativer Kommunikationsformate und des Ausdrucks der Gemeinschaft und des Stolzes auf die Behinderung. Auf allen Ebenen der Universität fördert die UIC die Chancengleichheit, die faire Behandlung und die Beseitigung von Barrieren für qualifizierte Personen mit Behinderungen.

Büro für Zugang und Gleichberechtigung

Die UIC verpflichtet sich, ein Bildungs- und Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, das frei ist von allen Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Belästigung und anderen sexuellen Verfehlungen (zusammenfassend als „sexuelles Fehlverhalten“ bezeichnet). Die UIC verbietet und toleriert kein sexuelles Fehlverhalten von oder durch Studenten, Angestellte, Patienten, Bewerber für eine Immatrikulation oder Beschäftigung oder andere Personen in ihren Bildungsprogrammen oder Aktivitäten.

Besuchen Sie bitte die UIC-Website zu sexuellem Fehlverhalten, um weitere Informationen über die Grundsatzerklärung, das Beschwerdeverfahren bei sexuellem Fehlverhalten und die Meldung eines Vorfalls zu erhalten.

Wenn Sie der Universität sexuelles Fehlverhalten melden möchten oder weitere Informationen oder Unterstützung zu den Richtlinien und Verfahren der University of Illinois at Chicago in Bezug auf Chancengleichheit, positive Maßnahmen und Belästigung benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Büro für Zugang und Gleichberechtigung
Titel IX-Koordinator, [email protected]
ADA-Koordinator, [email protected]
717 Marshfield Building (MC 602)
809 South Marshfield Avenue
Chicago, Illinois 60612-7207
http://oae.uic.edu
(312) 996-8670

Um eine Beschwerde beim U.S. Department of Education, contact:

U.S. Department of Education
Office for Civil Rights – Chicago Office
John C. Kluczynski Federal Building
230 S. Dearborn Street, 37th Floor
Chicago, IL 60604
(312) 730-1560
[email protected]

Öffentliche formelle Beschwerdeverfahren University of Illinois at Chicago

I. Einleitung

Diese Verfahren wurden eingeführt, um Beschwerden über Diskriminierung aufgrund des Alters und/oder einer Behinderung bei Aktivitäten, Richtlinien, Regeln, Standards oder Verwaltungsmethoden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Universitätsprogrammen zu behandeln.

II. Anspruchsberechtigung

Diese Verfahren können von jedem Mitglied der Öffentlichkeit genutzt werden, das eine Diskriminierung aufgrund des Alters (gemäß dem Age Discrimination Act) oder einer Behinderung (gemäß Titel II des Americans with Disabilities Act) behauptet. Wer jedoch eine Entscheidung anfechten möchte, die von einem Vertreter der University of Illinois at Chicago (UIC) im Rahmen seiner Beschäftigung oder Immatrikulation an der UIC getroffen wurde, muss das akademische Beschwerdeverfahren der UIC in Anspruch nehmen.

III. Definitionen

A. Reklamation: Eine schriftliche Erklärung, die von einem Beschwerdeführer eingereicht wird und die Aktivität, Richtlinie, Regel, Norm oder Verwaltungsmethode bezeichnet, die er/sie beanstandet.

B. Beschwerdeführer: Jedes Mitglied der Öffentlichkeit, das eine Beschwerde einreicht.

C. Grievance Officer (Beschwerdebeauftragter): Der zugewiesene Untersuchungsbeauftragte des UIC-Büros für Zugang und Gleichberechtigung kann unter der folgenden Adresse kontaktiert werden:

Büro für Zugang und Gleichberechtigung (MC 602)
809 South Marshfield Avenue, Raum 718
Chicago, IL 60612-7207
(312) 996-8670 Fax (312) 413-0055
http://oae.uic.edu

D. Berufungsbeauftragter: Der Associate Chancellor for Access and EQuity oder sein/e Beauftragte/r.

E. Tage: Jede Bezugnahme auf „Tage“ in diesem Dokument bezieht sich auf Geschäftstage (ausgenommen Wochenenden und Feiertage).

F. Aufzeichnung: Die vollständige Aufzeichnung einer Beschwerde besteht aus der ursprünglichen Beschwerde und allen unterstützenden Informationen oder Unterlagen, die mit dieser Beschwerde eingereicht wurden, den Feststellungen des Beschwerdebeauftragten, der Berufung (falls vorhanden) und allen zusätzlichen Informationen oder Unterlagen, die mit der Berufung eingereicht wurden, den Feststellungen des Berufungsbeauftragten und allen Mitteilungen und Bekanntmachungen in Bezug auf die Beschwerde. Das Protokoll wird für mindestens fünf (5) Jahre nach der endgültigen Entscheidung aufbewahrt.

IV. Beschwerdeverfahren

Einreichung der Beschwerde: Der Beschwerdeführer muß seine Beschwerde spätestens zehn (10) Tage, nachdem er von der beanstandeten Tätigkeit, Richtlinie, Norm oder Verwaltungsmethode Kenntnis erlangt hat, beim Beschwerdebeauftragten einreichen.

Untersuchung: Der Beschwerdebeauftragte führt eine angemessene Untersuchung der in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen durch. Dem Beschwerdeführer ist Gelegenheit zu geben, alle sachdienlichen Beweise vorzulegen, die er zur Stützung seiner Beschwerde vorlegen kann. Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Einreichung der Beschwerde gibt der Beschwerdebeauftragte seine Feststellungen bekannt. Stellt der Beschwerdebeauftragte fest, dass die Tätigkeit, die Politik, der Standard oder die Verwaltungsmethode diskriminierend ist, spricht er Empfehlungen für Änderungen aus und koordiniert die Bemühungen um Änderungen mit der Abteilung/Einheit/Kollegium, deren Tätigkeit, Politik, Standard oder Verwaltungsmethode Gegenstand der Beschwerde ist. Wurde die betreffende Person durch eine Entscheidung benachteiligt, die aufgrund eines diskriminierenden Verfahrens, einer diskriminierenden Politik, einer diskriminierenden Tätigkeit, eines diskriminierenden Standards oder einer diskriminierenden Verwaltungsmethode getroffen wurde, so erhält die betreffende Person die Möglichkeit, die Entscheidung gemäß dem geänderten Verfahren, der geänderten Politik usw. zu überdenken. In den Fällen, in denen der Beschwerdebeauftragte keinen Beweis für eine Diskriminierung findet, teilt er dem Beschwerdeführer innerhalb der 14-tägigen Frist diese Feststellung schriftlich mit. In dieser Mitteilung wird der Beschwerdeführer auf sein Recht hingewiesen, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Mitteilung beim Berufungsbeauftragten Berufung einzulegen.

Berufung: Eine Berufung gegen die Feststellungen des Beschwerdebeauftragten muss schriftlich erfolgen und die Grundlage für die Berufung angeben, wobei zusätzliche Beweise oder Informationen vorzulegen sind, die den Anspruch des Beschwerdeführers auf Diskriminierung stützen können. Der Berufungsbeauftragte prüft die Unterlagen des Beschwerdeführers und alle mit der Berufung vorgelegten Informationen/Beweise und gibt innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der Berufung eine Entscheidung ab. Stellt der Beschwerdebeauftragte fest, dass die Tätigkeit, die Politik, die Norm oder die Verwaltungsmethode diskriminierend ist, spricht er Empfehlungen für Änderungen aus. In den Fällen, in denen der Berufungsbeauftragte keine Beweise für eine Diskriminierung findet, teilt er dies dem Beschwerdeführer innerhalb dieser 10-Tage-Frist schriftlich mit. Über den Berufungsbeauftragten hinaus gibt es keine weiteren Überprüfungs- oder Berufungsebenen.

Abweichung vom Verfahren: Bei Nachweis mildernder Umstände kann der Kanzler, und nur der Kanzler, eine Abweichung von diesen Verfahren genehmigen (z.B. eine Fristverlängerung).

Das Inkrafttreten der Richtlinie ist der 1. September 2005.

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