§ 6308. Kauf, Konsum, Besitz oder Transport von Alkohol oder Malz oder gebrauten Getränken
(a) Straftat definiert: -Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie weniger als 21 Jahre alt ist und versucht, Alkohol oder Malz oder gebraute Getränke zu kaufen, zu kaufen, zu konsumieren, zu besitzen oder wissentlich und absichtlich zu transportieren, wie in Abschnitt 6310.6 (bezüglich der Definitionen) definiert. Für die Zwecke dieses Abschnitts ist es keine Verteidigung, dass der Alkohol oder das Malz oder das gebraute Getränk in einer anderen Gerichtsbarkeit als der Gerichtsbarkeit konsumiert wurde, in der die Vorladung für minderjähriges Trinken ausgestellt wurde.
(b) Strafe: Eine Person, die wegen Verstoßes gegen Unterabschnitt (a) verurteilt wird, kann zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 500 Dollar für den ersten Verstoß und nicht mehr als 1.000 Dollar für den zweiten und jeden weiteren Verstoß verurteilt werden.
(c) Vorverurteilung.–
(1) Wenn eine Person wegen Verstoßes gegen Unterabschnitt (a) angeklagt wird, kann der Bezirksrichter den Täter zur alternativen Verurteilung zulassen, wie sie in 42 Pa.C.S. § 1520 (in Bezug auf das alternative Verurteilungsprogramm) genehmigt ist, oder zu einer anderen Vorverurteilung, wenn der Täter zuvor keine Vorverurteilung wegen Verstoßes gegen Unterabschnitt (a) erhalten hat.
(2) Die Anwendung einer vorgerichtlichen Verfügung gilt für die Zwecke einer weiteren Verurteilung nach diesem Abschnitt oder nach Abschnitt 6310.4 als erste oder nachfolgende Straftat, je nachdem, was zutrifft.
(d) Benachrichtigung: Die Polizeibehörde, die eine Festnahme wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Unterabschnitt (a) vornimmt, benachrichtigt die Eltern oder den Vormund des beschuldigten Minderjährigen.
(e) Ausnahme für Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften.–(Aufgehoben).
(f) Ausnahme für Personen, die für eine andere Person medizinische Hilfe suchen.–(Aufgehoben).
(Apr. 28, 1978, P.L.202, No.53, eff. 60 days; Mar. 25, 1988, P.L.262, No.31, eff. 60 days; Mar. 17, 2000, P.L.11, No.4, eff. 60 days; Dec. 3, 2002, P.L.1144, No.141, eff. 60 days; Nov. 30, 2004, P.L.1618, No.207, eff. 60 days; July 7, 2011, P.L.288, No.66, eff. 60 days; Oct. 25, 2012, P.L.1663, No.205, eff. 60 days; Dec. 22, 2017, P.L.1237, No.75, eff. imd.; Oct. 19, 2018, P.L.535, No.80, eff. 30 days; Oct. 24, 2018, P.L.659, No.95, eff. 180 days)
2018 Amendments. Act 80 hat subsec. (f) aufgehoben und Act 95 hat subsec. (b) geändert. Gesetz 80 von 2018 soll als „Timothy J. Piazza Antihazing Law“ bezeichnet werden.
2017 Amendment. Gesetz 75 hob Unterabschnitt (e) und Abschnitt 2 von Gesetz 141 von 2002 auf.
Änderung von 2012. Abschnitt 2 des Gesetzes 205 sah vor, dass die Änderung für Straftaten gilt, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens von Abschnitt 2 begangen wurden.
Änderung von 2007. Abschnitt 2 des Gesetzes 141 aus dem Jahr 2002 wurde durch das Gesetz 75 aus dem Jahr 2007 geändert, wodurch das Ablaufdatum von Unterabschnitt (e) auf den 31. Dezember 2017 geändert wurde.
2004 Amendment. Act 207 änderte subsec. (c)(1). Siehe Abschnitt 29 des Gesetzes 207 im Anhang zu diesem Titel für besondere Bestimmungen in Bezug auf die Auslegung des Gesetzes.
Änderung 2002. Act 141 added subsec. (e). Abschnitt 2 des Gesetzes 141 sah vor, dass Unterabschnitt (e) am 31. Dezember 2007 ausläuft, wenn er nicht früher von der Generalversammlung neu autorisiert wird.
Änderung 2000. Act 4 amended subsec. (a).