27. Board of Immigration Appeals – Immigration Equality | Immigration Equality

Die hierin enthaltenen Informationen dienen nur als Referenz und sind möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sollten in Ihrer Angelegenheit immer einen Anwalt konsultieren.

Ein abgelehnter Antragsteller kann beim Board of Immigration Appeals (BIA), einer Verwaltungsbehörde in Falls Church, Virginia, in der Nähe von Washington, DC, Berufung einlegen. Solange eine Berufung beim BIA anhängig ist, wird die endgültige Abschiebungsanordnung ausgesetzt.

27.1 Notice of Appeal

Um beim Board of Immigration Appeals (BIA) Berufung einzulegen, muss der Antragsteller eine Notice of Appeal und die erforderliche Gebühr ($110 zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments, siehe www.usdoj.gov/eoir/appealtypes.htm für Aktualisierungen) beim BIA einreichen, die innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung des Einwanderungsrichters (IJ) eingehen muss. Diese Frist wird sehr streng eingehalten. Ihrer Notice of Appeal muss außerdem eine Zustellungsbescheinigung beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass die Notice dem Office of the Chief Counsel zugestellt wurde. Jeglicher Schriftverkehr mit dem BIA muss eine Bescheinigung über die Zustellung an das Büro des Chefsyndikus enthalten. Sie sollten auch per Einschreiben mit Rückschein oder per Federal Express oder einem anderen Nachtzustelldienst versandt werden.

Die Beschwerdeschrift (EOIR-26, siehe http://www.justice.gov/sites/default/files/pages/attachments/2015/07/24/eoir26.pdf) ist ein relativ einfaches Formular, aber die Beschwerdegründe müssen ausreichend angegeben werden, um eine summarische Abweisung zu vermeiden. Auch wenn der Anwalt nicht die Absicht hat, den Antragsteller bei der Beschwerde zu vertreten, sollte er in Erwägung ziehen, dem Antragsteller beim Ausfüllen der Notice of Appeal zu helfen. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beschwerdeschrift eingereicht werden muss, liegt in der Regel eine schriftliche Stellungnahme des IJ vor, die es einem neuen Anwalt, der mit dem Fall befasst ist, sehr schwer macht, das Formular auszufüllen. Beabsichtigt der Anwalt, den Antragsteller bei der BIA-Beschwerde zu vertreten, muss er ein neues Formular für die Notice of Appeasure (Formular EOIR-27, siehe http://www.justice.gov/sites/default/files/pages/attachments/2015/07/24/eoir27.pdf) einreichen. Mit der Einreichung der Notice of Appeal wird die Abschiebungsanordnung automatisch bis zur endgültigen Entscheidung des BIA ausgesetzt.

27.2 Die Argumentation

BIA-Berufungen werden fast immer vollständig auf Papier durchgeführt. Es ist zwar möglich, eine mündliche Verhandlung zu beantragen, aber das BIA gibt diesem Antrag fast nie statt. Einige (in der Regel 6-18) Monate nach Einreichung der Berufungsschrift erhält der Anwalt des Beklagten oder der Beklagte, falls es keinen Anwalt gibt, die Niederschrift und die Berufungsakte. Sobald der Anwalt diese erhalten hat, hat er 21 Tage Zeit, einen Schriftsatz einzureichen. Er kann eine einmalige Vertagung aus wichtigem Grund beantragen, die ihm weitere 21 Tage für die Einreichung des Schriftsatzes einräumt.

Das BIA hat in der Berufung nur begrenzte Möglichkeiten zur Tatsachenfeststellung, was die Notwendigkeit für die IJs erhöht, in ihren Entscheidungen klare und vollständige Tatsachenfeststellungen zu treffen, die durch die Akten gestützt werden und mit dem geltenden Recht im Einklang stehen. 1 Da die meisten Entscheidungen der IJ von einem einzigen Mitglied des BIA ohne Stellungnahme bestätigt werden, ist es wichtig, die Umstände, unter denen ein dreiköpfiges Gremium erforderlich ist, genau zu verstehen und eifrig für ein dreiköpfiges Gremium zu argumentieren.

Informationen zum Verfassen von BIA-Berufen gehen über den Rahmen dieses Handbuchs hinaus, aber zwei ausgezeichnete Quellen sind das BIA-Praxishandbuch, das von der BIA selbst herausgegeben wird, und der Praxisratgeber der American Immigration Law Foundation zur BIA-Praxis.

Anmerkungen:

  1. Siehe auch, Matter of S-H-, Int. Dec. 3478 (BIA 2002); Matter of Villanova-Gonzalez, 13 I. & N. Dec. 399 (BIA 1969) und Matter of Becerra-Miranda, 12 I. & N. Dec. 358 (BIA 1967, überholt.).

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